Die Bundesregierung hat einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Unabhängigkeit von russischen Energieimporten unternommen: Das Bundeskabinett hat heute in einem schriftlichen Umlaufverfahren die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) beschlossen. Der Entwurf wurde erarbeitet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Justiz. Der Entwurf der Formulierungshilfe wird in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt.

Durch den Gesetzentwurf werden die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG-Terminals, Liquified Natural Gas), sogenannten FSRU (Floating Storage and Regasification Units) sowie des Baus der erforderlichen Anbindungsleitungen zum Gasversorgungsnetz beschleunigt.

Mit dem am 24. Februar 2022 erfolgten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Lage auf den Energiemärkten zugespitzt; die ohnehin bereits hohen Preise sind weiter gestiegen. Auch kann eine Unterbrechung der Gasversorgung in der aktuellen Lage nicht ausgeschlossen werden, so dass die Vorsorge zwingend weiter erhöht werden muss. Hierzu ist der unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung dringlich. Aufgrund der geringen Substituierbarkeit von Gas durch andere Energieträger muss zur Sicherstellung der Versorgung zwingend Gas aus anderen Quellen beschafft werden. Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Um das LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, ist eine LNG Infrastruktur notwendig. Diese lässt sich kurzfristig über sogenannte schwimmende LNG Terminals erreichen; erforderlich sind ferner Anbindungsleitungen, damit das Gas weiter transportiert werden kann. Diese Infrastrukturen müssen schnell geschaffen werden.

Das LNG-Beschleunigungsgesetz ermöglicht es den Genehmigungsbehörden vorübergehend, auf Basis des EU-Rechts von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen. Dies ist durch die derzeit bestehende Ausnahmesituation gerechtfertigt. Die UVP Richtlinie sieht in Artikel 2 Absatz 4 eine Ausnahmemöglichkeit für Sondersituationen vor, in denen die Versorgungssicherheit berührt ist. Diese Ausnahmetatbestände werden herangezogen und ausbuchstabiert. Wichtig ist: Die materiellen, d.h. inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nach dem Immissionsschutzrecht, insbesondere nach den europäischen Vorgaben zur Seveso III-Richtlinie und auch zum Wasserrecht werden nicht verändert. Sie gelangen weiterhin zur Anwendung, sodass eine umfassende materiell- rechtliche Prüfung durch die Behörden weiter gewährleistet wird.