Neue Räume, um Innovationen zu erprobenRecht flexibel

Reallabore und Experimentierklauseln machen schon heute Spitzentechnologien im realen Umfeld erlebbar, die allgemein noch nicht zugelassen sind. Auf diese Weise kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen, um deren spätere Regulierung innovationsfreundlich, evidenzbasiert und verantwortungsvoll zu gestalten.

Wichtige Schritte wurden bereits unternommen, um solche Erprobungsmöglichkeiten zu schaffen und zu verbessern. Dennoch: In vielen Innovationsbereichen gibt es nach wie vor keine rechtlichen Möglichkeiten für Reallabore. Und dort, wo es sie gibt, fehlen einheitliche Standards. Gerade für Mittelständler und Start-ups, aber auch für die Genehmigungsbehörden, sind die Rechtslage und die Genehmigungspraktiken teils unübersichtlich oder schwer nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund schlägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die nächste Legislaturperiode ein Konzept für ein Bundesexperimentiergesetz vor, das übergreifend einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglicht.

Das Konzept basiert auf den Ergebnissen der Gutachten „Möglichkeiten einer ‚Generalklausel‘ zur Schaffung rechtlicher Spielräume für die Erprobung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle“ sowie „Erstellung einer Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“ im Auftrag des BMWi sowie auf dem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von europäischen Regierungen, Bundes- und Landesministerien, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft.