Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung dient im Wesentlichen der Einführung eines Anreizinstrumentes zur Verringerung der Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber, der neuen regulatorischen Einordnung der Engpassmanagementkosten der Verteilernetzbetreiber, der Einführung des bereits auf Verteilernetzebene geltenden Kapitalkostenabgleichs auch auf Transportnetzebene sowie der Verlängerung und Ausweitung der Übergangsregelung des § 34 Absatz 15 bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode. Stellungnahmen zu diesem Referentenentwurf konnten bis zum 23. April 2021 eingereicht werden. Sie sind bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar.