Mit dem Gesetz wird der am 20. Dezember 2018 in Kraft getretene Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) umgesetzt. Damit werden die Weichen für einen modernisierten Telekommunikationsrechtsrahmen in zahlreichen zentralen Themenbereichen für die nächsten Jahre gestellt, wie z.B. in der Marktregulierung, der Frequenzpolitik, beim Schutz der Endnutzer, beim institutionellen Gefüge und dem Universaldienst