Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und füllt den durch das Mess- und Eichgesetz geschaffenen neuen gesetzlichen Rahmen näher aus. Seither hat sich gezeigt, dass an einigen Stellen Änderungen angezeigt sind.

Weiteres Verfahren:
Mit der Notifizierung bei der EU-Kommission hat eine dreimonatige Stillhaltefrist begonnen (endet am 2. Juli 2021), während der die Kommission diese auf mögliche Handelshemmnisse prüft. Nach Abschluss der Prüfungen dürfen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Die Verordnung muss anschließend vom Kabinett beschlossen werden (Regierungsverordnung). Der Bundesrat muss zustimmen.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf konnten bis zum 25. Januar 2021 eingereicht werden. Es wurden allerdings auch noch später eingegangene Stellungnahmen berücksichtigt. Sie sind bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar.