Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kredite von in Deutschland ansässigen Banken (sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von ausländischen Banken) für Rohstoffvorhaben gegen wirtschaftliche und politische Ausfallrisiken ab. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit notwendigen Rohstoffen. UFK-Garantien sind an Projekte und nicht an deutsche Lieferungen oder Leistungen gebunden.

Als förderungswürdig gelten wirtschaftlich tragfähige Projekte, die im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen oder zur ökonomischen Entwicklung des Empfängerlandes beitragen. Insbesondere werden Vorhaben als förderungswürdig angesehen, die durch entsprechende Lieferverträge die Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit in der Wirtschaft benötigten mineralischen und energetischen Ressourcen gewährleisten. Neben der Förderungswürdigkeit muss die Übernahme der UFK-Garantie für den Bund risikomäßig vertretbar sein.

Die UFK-Garantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der Euler Hermes AG als Mandatarin des Bundes bearbeitet. Die Entscheidung über die Übernahme einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite getroffen.

Auch wenn im zurückliegenden Jahr infolge der COVID-19 Pandemie zahlreiche Projekte zurückgestellt wurden – das Interesse an Rohstoffen für Zukunfts- und Schlüsseltechnologien wie Elektromobilität und erneuerbare Energien ist weiterhin hoch. Die Sicherung von Rohstoffmengen im Rahmen langfristiger Abnahmeverträge ist für die Unternehmen unverändert wichtig. Dies gilt gleichermaßen für Metalle wie Seltene Erden, Kobalt und Lithium als auch für klassische industrielle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer.

2020 hat die Bundesregierung drei Projekte als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig eingestuft. Darüber hinaus hat der Bund eine Garantie übernommen sowie eine Grundsatzzusage erteilt. In den vergangenen fünf Jahren hat der Bund damit für 12 unterschiedliche Rohstoffe in 14 verschiedenen Ländern die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt. Das Obligo des Bundes aus allen bestehenden Gewährleistungen lag per 31.12.2020 bei 4,7 Mrd. Euro.