Investitionsgarantien des Bundes schützen Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Investitionsgarantien tragen damit zur Sicherung von Projekten bei, die unter schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Bei drohenden Schadensfällen kann die Bundesregierung Projekte durch diplomatische Interventionen im Anlageland unterstützen. Hiervon profitieren auch kleinere und mittlere Unternehmen.

Gedeckt werden können folgende Investitionen:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  • beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
  • andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)

Eine Garantie schützt vor folgenden Risiken:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen

Neues Garantievolumen in 2021 verdreifacht

Nach einem stark durch die COVID-19-Pandemie geprägten Jahr 2020 hat sich das neu übernommene Garantievolumen im Jahr 2021 mit 2,6 Milliarden Euro im Gegensatz zum Vorjahr nahezu verdreifacht. In 2021 haben 40 % der Garantienehmer erstmals eine Garantie erhalten, dies ist der zweithöchste Wert der letzten zehn Jahre. Auch das hohe, neu registrierte Antragsvolumen und die starke Steigerung der Anfragen belegen das hohe Interesse an der Absicherung politischer Risiken. Es zeigt sich, dass deutsche Unternehmen weiterhin in erheblichem Umfang in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren und eine Absicherung durch Investitionsgarantien angesichts weltweit spürbarer politischer Risiken oftmals eine wesentliche Voraussetzung für die Investitionsentscheidung ist.

Voraussetzungen für eine Garantieübernahme

Investitionsgarantien können nur für förderungswürdige Projekte übernommen werden. Dazu muss das Projekt Arbeitsplätze in Deutschland sichern oder schaffen und die Entwicklung des Anlagelands fördern. Zudem muss die Investition in ihren Umwelt-, Sozial - und menschenrechtlichen Auswirkungen unbedenklich sein. Deutsche Unternehmen sind explizit aufgefordert, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beachten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert ist.


Damit der Bund eine Investitionsgarantie übernehmen kann, muss für die Investition im Anlageland außerdem ausreichender Rechtsschutz bestehen. Dieser ist regelmäßig gegeben, wenn zwischen Deutschland und dem Anlageland ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag besteht. Über die Anträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss unter Federführung des BMWK und unter Mitwirkung von Sachverständigen aus der Wirtschaft.
Investitionsgarantien können nur für neue Investitionen übernommen werden. Der Antrag auf eine Investitionsgarantie muss daher gestellt werden, bevor die Investition durchgeführt wird.