Verhandlungsteilnehmer an TiSA (hellblau: Uruguay und China als Beitrittskandidaten), Stand: 2014; Quelle: BMWi Bild vergrößern

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Das geplante TiSA-Abkommen soll den Marktzugang im Dienstleistungshandel verbessern und neue Impulse für die stockende Doha-Welthandelsrunde setzen. Aus Sicht der EU und der Bundesregierung sollen sich die Vereinbarungen zur Erleichterung beim Handel von Dienstleistungen langfristig auch auf multilateraler Ebene durchsetzen.

Verhandlungen zu Dienstleistungssektoren

Gegenstand der Verhandlungen sind zunächst zwei Fragen: zum einen, auf welche handelspolitischen Grundsätze sich die Teilnehmer im Abkommenstext verpflichten. Zum anderen wird verhandelt, in welchen Dienstleistungsbereichen diese Grundsätze gelten bzw. wo Ausnahmen etabliert werden sollen.

In der ersten Frage haben sich die Teilnehmer darauf geeinigt, sich an den Formulierungen des multilateralen Abkommens zum Dienstleistungshandel (General Agreement of Trade in Services - GATS) zu orientieren, das im Rahmen der WTO bereits 1995 verabschiedet wurde. Das beinhaltet sowohl die Verpflichtung, den Markt z. B. durch Quoten nicht zu beschränken (Commitment on Market Access), als auch Inländer und Ausländer gleich zu behandeln (Commitment on National Treatment).

Zur zweiten Frage des Anwendungsbereichs wurden für jedes teilnehmende Land individuelle Listen erstellt. Für die Mitgliedstaaten der EU gibt es eine gemeinsame Liste. Allerdings ist es für jeden EU-Staat möglich, individuelle Regelungen zu treffen.

Öffentliche Daseinsvorsorge und Audiovisuelle Dienste sind für die EU ausgenommen

Mit den Verhandlungen zum TiSA-Abkommen wird nicht das Ziel einer Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen verfolgt. Für besonders sensible Bereiche für die EU und ihre Mitgliedstaaten - wie zum Beispiel die öffentliche Daseinsvorsorge oder Audiovisuelle Dienste - sind breite Ausnahmen vorgesehen. Ebenso werden keine zusätzlichen Verpflichtungen im Kulturbereich übernommen.

Im Fokus der inhaltlichen Arbeit stehen derzeit neben der Ausarbeitung des Abkommenstextes und der Verpflichtungslisten die Diskussion sogenannter "Sektorpapiere" für einzelne Dienstleistungssektoren und -bereiche. Dabei werden Themen wie Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, temporäre Dienstleistungserbringung im Ausland durch natürliche Personen (= sog. "Modus 4"), freie Berufe und innerstaatliche Regulierung (Domestic Regulation) verhandelt.

Streitschlichtungsverfahren und Beibehaltung von Datenschutzstandards

Regelungen zum Investitionsschutz verbunden mit Streitschlichtungsmechanismen werden nicht im TiSA-Abkommen enthalten sein. Es wird also keine privaten Investoren-Klagen geben. Lediglich Streitschlichtungsverfahren wie bei WTO werden möglich sein, allerdings nur  zwischen den beteiligten Staaten und  nur für Verpflichtungen im TiSA-Abkommen.

Auch den europäischen Datenschutzstandard soll TiSA weiterhin beachten. Eine Absenkung oder Aushebelung von Datenschutzregelungen ist nicht vorgesehen.