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Artikel - Digitalisierung

Technologie anwenden: Digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen

Einleitung

Digitale Identitäten von Personen

Digitale Identitäten von Personen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sind eine wichtige Grundlage für die digitale Vernetzung, denn sie ermöglichen Kommunikation, Datenaustausch und Transaktionen. Bei der Ausgestaltung digitaler Identitäten gilt es unterschiedliche Ziele zu berücksichtigen, beispielsweise Praktikabilität und Anwenderfreundlichkeit, aber auch Datenschutz, Verhinderung von Missbrauch und Gewährleistung von informationeller Selbstbestimmung.

Der Konsultationsprozess hat gezeigt, dass mit der Blockchain-Technologie Potenziale zur Weiterentwicklung digitaler Identitäten verbunden werden. Private Akteure geben an, die Blockchain-Technologie zu nutzen, um digitale Identitäten anzubieten. Gleichzeitig sind funktionierende digitale Identitäten eine Bedingung für viele Blockchain-Anwendungen. Im Konsultationsprozess ist aber auch deutlich geworden, dass der Staat als zentraler Organisator bzw. Regulator von digitalen Identitäten von Personen gesehen wird. Er wird in die Pflicht genommen, Sicherheit und Datenschutz regulatorisch zu gewährleisten. Zur Bewertung einer Eignung Blockchain-basierter Verfahren für die Registerführung im Personenstands-, Melde-, Pass- und Ausweis- sowie Ausländerwesen bedarf es einer Prüfung.

Die Bundesregierung stellt staatliche digitale Identitäten bereit und prüft die Verknüpfung mit Blockchain-Anwendungen

Die Bundesregierung stellt staatliche Identifizierungsmittel bereit und entwickelt diese ständig weiter, sowohl im Sinne der Nutzerfreundlichkeit als auch zur Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus (z. B. eID-Funktion des neuen Personalausweises). Sie prüft daneben in verschiedenen Verwaltungsverfahren, ob und inwieweit auch abgeleitete digitale Identitäten der Privatwirtschaft für Verwaltungsverfahren bzw. bestimmte Rechtsgeschäfts anerkannt werden können.

Die Bundesregierung pilotiert Blockchain-basierte digitale Identitäten und evaluiert geeignete weitere Anwendungen

Die Bundesregierung pilotiert Blockchain-basierte digitale Identitäten. Sie wird prüfen, ob diese Blockchain-basierten digitalen Identitäten einen klaren Mehrwert gegenüber bestehenden Lösungen versprechen und ob sie so gestaltet werden können, dass sie datenschutzrechtlichen Vorgabengerecht werden. Hierbei werden auch geeignete weitere Anwendungen evaluiert. Grundsätzlich wird für die Umsetzung und Weiterentwicklung digitaler Identitäten das Prinzip der Identitätssicherheit und der Technologieneutralität vertreten.

Die Bundesregierung wird in einem Förderprojekt die Interoperabilität von sicheren digitalen Identitäten für Personen erproben

Lösungen für digitale Identitäten sind bereits seit längerem auf dem Markt verfügbar. Keine der Lösungen konnte sich flächendeckend durchsetzen. Mit den selbstsouveränen digitalen Identitäten auf Blockchain-Basis befindet sich nun eine weitere Lösung in Entwicklung. Die Bundesregierung plant, in einem Innovationswettbewerb zu sicheren digitale Identitäten die Interoperabilität unterschiedlicher Technologien (zentral / dezentral) und Anbieter in regionalen Schaufenstern zu erproben.

Vertrauensdienste

Vertrauensdienste

Mit der eIDAS-Verordnung wurden europaweit einheitliche elektronische Vertrauensdienste eingeführt. Dies ermöglicht kostengünstige sowie vertrauenswürdige elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. In der Online-Konsultation wurde anerkannt, dass durch die eIDAS-Verordnung Vertrauen in digitale Geschäftsprozesse geschaffen und Behördengänge ermöglicht wurden. Gleichzeitig wurde gefordert, dass eIDAS-Infrastrukturen mit Konzepten selbst-souveräner Identität verknüpft werden sollten. Der durch die eIDAS-Verordnung vorgesehene zentrale Betreiber wird als Hindernis zur Blockchain-Technologie angesehen.

Die Bundesregierung erwägt den Testbetrieb einer Blockchain zur dauerhaften Bereitstellung von Auskünften zu elektronischen Vertrauensdiensten

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, technisch das Angebot von Vertrauensdienstleistungen auf der Blockchain nachzuvollziehen. Dies könnte mit dem Testbetrieb einer Blockchain ermöglicht werden. Im Zuge eines solchen Betriebes können sich weitere behördeninterne Anwendungsfelder ergeben.

Die Bundesregierung verfolgt ebenfalls das Ziel bei Behörden, Bürgern und Unternehmen die Kenntnis zu den weitgehend unbekannten elektronischen Vertrauensdiensten zu stärken. Dazu soll eine Website aufgesetzt werden, die darstellt, wie analoge Prozesse, die eine vertrauenswürdige Transaktion erfordern, in medienbruchfreie, digitale Prozesse umgestaltet werden können.

Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Bundesregierung an den Überlegungen zur Ausgestaltung einer selbst-souveränen digitalen Identität im Rahmen der Europäischen Blockchain Partnerschaft. Hierbei spielt die eIDAS-VO eine zentrale Rolle.

Infrastruktur

Staatliche Blockchain-Infrastruktur

Die Blockchain-Technologie ist durch eine dezentrale Infrastruktur gekennzeichnet, auf der unterschiedlichste Anwendungen bereitgestellt werden können. Im Rahmen der Online-Konsultation kam die Forderung nach einer staatlichen Infrastruktur für Blockchain-Anwendungen auf. Diese Blockchain-Infrastruktur solle Unternehmen oder Organisationen bei der Entwicklung von spezifischen Anwendungen unterstützen. Andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer hingegen sehen den Staat nicht als geeigneten Akteur beim Aufbau einer Blockchain-Infrastruktur und halten es für ausreichend, wenn der Staat Nodes betreibe. Infrastrukturelle Aktivitäten des Staates werden mit der Hoffnung verbunden, Standards für die Interoperabilität zu setzen und Governance-Strukturen für dezentrale Netzwerke zu etablieren.

In Bezug auf Infrastruktur wurde als weitere Forderung geäußert, dass der Staat eine dezentrale Public-Key-Infrastruktur zur Verfügung stellt, um den sicheren Austausch von Zertifikaten zu ermöglichen.

Die Bundesregierung begrüßt, dass auf kommunaler Ebene erste Blockchain-Infrastrukturen aufgebaut werden und somit Grundlagen geschaffen werden, um die Blockchain-Technologie zur Umsetzung von Verwaltungsdienstleistungen in Betracht zu ziehen.

Die Bundesregierung beteiligt sich am Aufbau der Europäischen Blockchain Services Infrastruktur

Der Aufbau der Europäischen Blockchain Services Infrastruktur (EBSI) wird durch die Europäische Blockchain Partnerschaft vorangetrieben. Deutschland ist Mitglied der Partnerschaft. Auf der EBSI sollen Anfang 2020 erste Anwendungsfälle abgebildet werden. Zu diesen Anwendungsfällen zählen der Austausch von Zeugnissen und ein Blockchain-basiertes Register des Europäischen Rechnungshofes. Perspektivisch soll die Infrastruktur auch für privatwirtschaftliche Akteure zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass Deutschland sich aktiv an der EBSI beteiligt.

Verwaltung

Projekte der Verwaltung

Im Konsultationsprozess wurden diverse Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung genannt. Betont wurden potentielle Effizienzsteigerungen durch den vereinfachten Austausch von Daten über horizontale und vertikale Verwaltungsebenen, die Reduktion von Datenduplizität sowie die Senkung von Transaktionskosten. Zudem wurde das Potenzial der Technologie im Hinblick auf die Transparenz, Partizipation und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsprozessen für Bürgerinnen und Bürger beschrieben.

Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als Selbstzweck, funktionierende Verwaltungsprozesse sowie bestehende öffentliche Register durch Blockchain-basierte Lösungen zu ersetzen. Stattdessen sollen im Einzelfall der Bedarf und die Sinnhaftigkeit der Umsetzung von Verwaltungsprozessen mittels Blockchain-Technologien geprüft werden. Beispielsweise scheint eine Sinnhaftigkeit nicht gegeben, wenn öffentliche Register auch der inhaltlichen rechtlichen Prüfung durch staatliche Stellen dienen (vor allem Grundbuch und Handelsregister und Personenstandsregister). Als vielversprechende Anwendungsbereiche sind beispielsweise die Fahrzeughaltung oder die digital gestützte Verifikation von oft dezentral vorgehaltenen Originaldokumenten, wie Urkunden und Zeugnissen, zu nennen.

Leuchtturmprojekte im E-Government können dabei über den öffentlichen Sektor hinaus eine positive Auswirkung auf den Blockchain-Standort Deutschland haben und auch für die Entwicklung privater Anwendungen Vorbild sein sowie Erfahrungswerte liefern. Eine enge Abstimmung der Aktivitäten auf europäischer Ebene, des Bundes und der Länder wird durch koordinierende Begleitung gewährleistet.

Die Bundesregierung wird Leuchtturmprojekte, die Blockchain-Technologien beispielhaft in der Verwaltung zum Einsatz bringen, fördern und öffentlichkeitswirksam unterstützen

Die Bundesregierung wird im Einzelfall Leuchtturmprojekte, die Blockchain-Technologien beispielhaft in der Verwaltung zum Einsatz bringen, fördern und öffentlichkeitswirksam unterstützen. Eine Option zur beschleunigten Umsetzung von Blockchain-Projekten ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Blockchain-Anwendungen in der Verwaltung. Das BAMF pilotiert zurzeit eine Blockchain-Lösung in der AnkER-Einrichtung Dresden, um die behördenübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit im Asylprozess zu unterstützen. Die Blockchain-basierte Verwaltungsplattform TruBudget kommt beispielsweise bereits in Burkina Faso zum Einsatz und wird in weiteren Entwicklungsländern pilotiert. Die Open Source Anwendung der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzt die Eigenschaften der Blockchain, um eine bislang nicht darstellbare transparente, sichere und nachvollziehbare Steuerung des Einsatzes von Gebermitteln zu ermöglichen.

Informationen zu einem Projekt des BAMF finden Sie hier.

Informationen zu weiteren Projekten gibt es hier und auch auf: www.openkfw.github.io

Die Bundesregierung untersucht mögliche Anwendungsfälle, bei denen von der herkömmlichen Schriftform abgewichen werden kann

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes untersucht die Bundesregierung in Bezug auf Verwaltungsleistungen mögliche Anwendungsfälle auf Bundesebene, bei denen von der Schriftform und dem persönlichen Erscheinen abgewichen werden kann, sofern diese nicht dem § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unterfällt. Der Abbau des Erfordernisses eines persönlichen Erscheinens ist hilfreich, um Blockchain-Technologie für Verwaltungsverfahren nutzbar zu machen.

Die Bundesregierung wird die Umsetzung dieser Anwendungsfälle mit alternativen digitalen Prozessen fördern, wie beispielsweise durch die Anwendung von Blockchain-Technologie. Die Bundesregierung wird dabei auch auf den Abbau der schriftlichen Kommunikation zwischen und mit Behörden hinarbeiten (z. B. mit der Plattform Internationale Studierendenmobilität für den internationalen Austausch von Bildungscredits oder bereits erworbenen Bildungsabschlüssen). Um dabei ein grundlegendes Vertrauen in die Sicherheit und Vertraulichkeit von Kommunikation, Daten und IT-Strukturen auch bei Einsatz von Blockchain-Technologie zu ermöglichen, sollen dabei einfache und sichere Lösungen genutzt werden, die auf gängigen Standards, Normen und Schnittstellen aufbauen bzw. diese weiterentwickeln, und die Ende-zu-Ende verschlüsselt sind.

Die Bundesregierung prüft und erprobt die Entwicklung, Förderung und den Einsatz von sicheren Gültigkeits-Token für relevante Anwendungsbereiche

Die Zuordnung von digitalen Gültigkeits-Token zu Urkunden und öffentlichen Dokumenten für ihre digitale Verifikation (z.B. für Zeugnisse, öffentliche Bildungseinrichtungen, Geburtsurkunden, oder beim Ersteller zu verifizierende Dokumente ganz allgemein, wie z.B. Arbeitszeugnisse und andere „digital credentials“) bietet ein großes Potenzial für die Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden. Die Bundesregierung wird die Entwicklung, Förderung und den Einsatz von sicheren Gültigkeits-Token prüfen.

Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen ihrer Initiative „Sichere digitale Bildungsräume“ mit ausgewählten Partnern aus dem Bildungsbereich im Rahmen des EU-Projektes Europass. Dies umfasst auch die pilothafte Erprobung von „Digitally Signed Credentials“ für durchgängig digital verifizierte Kompetenzzertifikate und Arbeitszeugnisse (2019-2020). Durch die Nutzung elektronischer Siegeln können dabei Herkunft und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet werden. Die Blockchain-Technologie gilt als vielversprechende technische Option, deren Tragfähigkeit für den skizzierten Verifikationszweck erprobt werden soll.

Die Bundesregierung führt Pilotvorhaben zur Einführung von Blockchain-basierten Anwendungen für eine effizientere und transparentere Zollwertbestimmung von e-Commerce-Transaktionen in Drittländern durch

Die Bundesregierung prüft in Kooperation mit der Wirtschaft die Einführung Blockchain-basierter Anwendungen für eine effizientere und transparentere Zollwertbestimmung von e-Commerce-Transaktionen in Drittländern. Hierfür befindet sich bereits ein erstes Pilotvorhaben in Afrika in konkreter Anbahnung, bei dem die Zollbehörde eines Drittlandes sowie internationale Schlüsselakteure von Handelslieferketten eingebunden werden.

Ein develoPPP.de Classic Projektantrag über 2 Mio. EUR wurde erarbeitet und gemeinsam mit DHL Express im August 2019 eingereicht. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Die Bundesregierung wird die Anwendung der Blockchain-Technologie in der Fahrzeughaltung prüfen

Die Bundesregierung erwägt, ein Projekt aufzulegen, mit dem geprüft wird, ob ein Blockchain-basiertes System dazu beitragen könnte, Fahrzeugdaten beinhaltende Systeme miteinander zu verknüpfen, insbesondere im Hinblick auf die Administrierung von Verfügungsberechtigungen über Kraftfahrzeuge.

Für den Aufbau einer bundesweit nutzbaren elektronischen Fahrzeugakte (eFA) unter Berücksichtigung von Lösungsansätzen mittels Blockchain-Technologie liegen inzwischen Handlungsempfehlungen für eine weitere Umsetzung vor. Die Initiative zur Einrichtung eines darauf aufbauenden Projektes (Definitionsstudie, Konzeption elektronischer Fahrzeugpapiere) in 2021 wurde gestartet, eine Definitionsstudie befindet sich in Ausarbeitung. Die Studienergebnisse werden bis Mitte 2021 vorliegen, daraus resultierend sind strategische Empfehlungen für die weitere Umsetzung zu erwarten.

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