Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni 2021 im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) die erstmalige Einführung des Energiekostenvergleichs an Tankstellen beschlossen. Die Einführung des Energiekostenvergleichs dient der Umsetzung des Artikels 7 (3) der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID).

Hiernach sind Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger (u.a. Benzin, Diesel, Strom, Erdgas, Wasserstoff) in Euro je 100 km für ausgewählte Fahrzeugsegmente im Straßenverkehr sichtbar an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes werden so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar aufbereitet und diese somit für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen (PKW) sensibilisiert.

Im Jahr 2020 hat Deutschland an einem Pilotprojekt der Europäischen Kommission teilgenommen, um den Informationsbedarf und die Präferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermitteln und die Umsetzung an den Tankstellen zu erproben. Dazu wurden mehrere Verbraucherumfragen durchgeführt, 15 Tankstellen mit verschiedenen Informationsdisplays ausgestattet und mögliche Umsetzungsoptionen mit der betroffenen Branche und verschiedenen Verbraucherverbänden diskutiert. Die Ergebnisse der deutschen Pilotaktion wurden parallel mit den Ergebnissen aus anderen EU-Staaten diskutiert und flossen in die Empfehlung zur Umsetzung der EU-Kommission ein.

Die Verbraucherumfragen des Pilotprojektes zeigten deutlich, dass große Informationsdefizite bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu alternativen Antrieben und Kraftstoffen bestehen. Bspw. stuften mehr als 80 % der Befragten ihr Wissen zu alternativen Kraftstoffen und 50 % ihr Wissen zu batterieelektrischen Antrieben als nicht ausreichend ein, 55 % gaben an, dass zusätzliche Informationen zu den Kraftstoffkosten die nächste Fahrzeugwahl beeinflussen würden.

Ziel des Energiekostenvergleiches für PKWs ist es, eine leicht verständliche Gegenüberstellung der durchschnittlichen Kraftstoff- und Energieverbräuche je 100 km transparent aufzubereiten.

Die für den aktuellen Energiekostenvergleich zugrunde gelegten durchschnittlichen Kraftstoff- bzw. Energieträgerpreise des 4. Quartals 2023 betragen für

  • Super E5 1,833 /Liter, Super E10 1,776 /Liter und Diesel B7 1,763 /Liter,
  • Strom 0,3295 /kwh
  • Erdgas H (CNG) 1,322 /kg
  • Autogas (LPG) 1,0411 /Liter
  • Wasserstoff (H2) 15,54 /kg.

Die jeweiligen Verbrauchsdaten basieren auf der Auswertung der jeweils drei meistverkauften Fahrzeugmodelle in den Segmenten Kleinwagen/Kompaktklasse und Mittel-/Oberklasse und der jeweiligen benötigten Antriebsenergie nach WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure).

Der Energiekostenvergleich wurde ab dem 1. Oktober 2021 an Tankstellen mit mehr als sechs Zapfsäulen (Mehrproduktzapfsäulen) verpflichtend eingeführt. Dieser muss gemäß dem Formblatt sichtbar an mindestens der Hälfte der Zapfsäulen oder an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Zahlungsortes in Form eines Posters oder einer digitalen Anzeige angebracht oder angezeigt werden.

Die nächste Aktualisierung des Energiekostenvergleichs erfolgt im Juni 2024.

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