Mit dem Gasspeichergesetz ist es gelungen, einen in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend unregulierten Markt so zu regulieren, dass die Speicherstände stetig angestiegen sind und auch trotz Stopp der Lieferungen durch Nord Stream 1 weiter gestiegen sind. Die Speicherstände liegen aktuell bei über 95 Prozent. Das Oktoberziel von 85% wurde bereits Anfang September 2022 erreicht und das, obgleich seit Anfang September kein Gas mehr durch Nord Stream 1 fließt. Das ist eine wichtige Etappe, die zeigt, dass die Regulierung greift. Mit der Regulierung des Gasspeichergesetzes konnte der Trend der historisch tiefen Speicherstände der Vorgängerregierung gebrochen werden und eine deutliche bessere Vorsorge für den Winter erreicht werden.

Auch in den nächsten Wochen dürfen wir hier nicht nachlassen, sondern müssen die Speicher weiter befüllen, denn der Winter und die Heizsaison beginnen gerade erst. Vorsorge statt Leichtsinn ist daher weiter wichtig.

Energiewirtschaftsgesetz effektives Instrument

Das relevante Gesetz, konkret das Energiewirtschaftsgesetz, gibt dabei sowohl den Einspeicher- wie auch den Ausspeicherpfad klar vor. Das ist geregelt in den §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Gesetz sieht einen klaren Einspeicherpfad für den Herbst und Winter und dann beginnend ab Februar einen klaren Ausspeicherpfad vor, wobei jeder Speicherbetreiber, der die Füllstandsvorgaben bereits jetzt übererfüllt, das Gas auch verkaufen darf, sofern er die Füllstandsvorgaben des Gesetzes auch im Verkaufsfalle stets einhält und diesen Nachweis erbringen kann. Diese regulatorischen Vorgaben gelten für alle Marktteilnehmer und sind einzuhalten.

Es gelten folgende Füllstandsvorgaben:
75% bis 01.09., 85% bis 01.10. und 95% bis 01.11.
Damit wird eine kontinuierliche Speicherbefüllung bis zum Winterbeginn sichergestellt und dann einen Ausspeicherpfad auf bis zu 40 Prozent bis zum 1. Februar gewährleistet. Denn genau das ist der Zweck der Einspeicherung bis zum Herbst und Winter: Nutzung der Speicher über den Winter und Wiederbefüllung über den Sommer bis zum nächsten Winter.

Mit diesem gesetzlich vorgesehen Rhythmus wird sichergestellt, dass die Unternehmen im Winter planmäßig ausspeichern können, um auch über die Speicher Industrie und Haushalte in den kalten Monaten zu versorgen und gleichzeitig im Hochlastmonat Februar mit 40% noch genügend substanzielle Gasmengen in den Speichern vorhanden sind.

Wem gehört das eingespeicherte Gas?

Das Gas in den Speichern gehört in einer Marktwirtschaft den Händlern, die in den Speichern ihr Gaskontingent einmieten. Diese müssen sich an die regulatorischen Vorgaben zum Ein- und Ausspeichern halten. Bei Rehden/SEFE (alt Gazprom Germania) gelten angesichts der Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur einige Besonderheiten: Hier stimmt der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) den Ein- und Verkauf mit der Bundesnetzagentur ab. Kauf und Verkaufsgeschäfte finden am deutschen Handelspunkt statt an die dort registrierten Unternehmen. Das sind nicht nur deutsche Unternehmen, sondern am deutschen Handelspunkt sind auch andere Unternehmen registriert. Das entspricht den Vorgaben des europäischen Energiebinnenmarktes.

Im Fall einer Gasmangellage, also der Ausrufung der Stufe 3, kann die Bundesnetzagentur das Management der Gasspeicher in der Krise nutzen. Hier könnte eine Einspeicher- oder eine Ausspeicherverfügung zur Geltung kommen. Die Verantwortung liegt hier bei der Bundesnetzagentur.

Deutschland ist wie alle EU-Länder Teil des Europäischen Energiebinnenmarkts und hier gilt gegenseitige Solidarität. So nutzen wir seitens Deutschland bei LNG- Einkäufen aktuell – bis zum Aufbau eigener Infrastrukturen – die Anlandepunkte in Rotterdam und Dünkirchen, über die LNG seit Monaten regelmäßig nach Deutschland kommt. Frankreich hat beispielsweise in den letzten Wochen erstmals Gas von Frankreich nach Deutschland geliefert. Und ebenso kann auch Gas aus den Speichern in Deutschland in den deutschen wie auch den europäischen Markt verkauft werden.

Speicherkapazitäten

Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten in Europa. Insgesamt haben die rund 47 Gasspeichern verteilt an über 30 Standorten in ganz Deutschland eine Gesamtkapazität von rund 24,6 Milliarden Kubikmeter Erdgas.

Der Verkauf aus den Speichern folgt Angebot und Nachfrage und damit dem höchsten Preisangebot und dem am meisten liquiden Markt. Die Nachfrage in Deutschland ist hoch, da Deutschland das größte Mitgliedsland der EU ist und auch angesichts einer hohen Industriestruktur eine hohe Nachfrage vorherrscht. Angesichts der hohen Nachfrage treffen Angebot und Nachfrage oft im deutschen Markt zusammen.

Im Energiebinnenmarkt verkaufen darüber hinaus auch europäische Unternehmen, die am deutschen Gashandelspunkt registriert sind, in den deutschen Markt, wenn dort die Nachfrage und Preisangebot zusammentreffen.