Für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele ist eine grundlegende Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich. Weitergehende Anstrengungen sind insbesondere im Bereich der Energieerzeugung, -bereitstellung, -transport und -verteilung notwendig und erfordern einen grundlegenden strukturellen Umbau des Energieversorgungssystems und damit verbunden deutliche Änderungen des energierechtlichen Rahmens.

Im Jahr 2018 nahm das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit für den Klimaschutz die Aufgabe wahr, alle weiteren, zentralen Schritte zur Umsetzung der Energiewendeziele wie auch die Erarbeitung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Klimaschutzziele aktiv zu begleiten. Vor diesem Hintergrund bestand ein dringender und hochspezialisierter Bedarf an juristischer Zuarbeit zur Klärung von Rechtsfragen, insbesondere in Form von Vermerken zur Prüfung, Erarbeitung und Abstimmung energierechtlicher Formulierungsvorschläge. Wesentliches Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, das Ressortinteresse des BMU im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele in den Verhandlungen und Abstimmungen zur Fortentwicklung des relevanten energierechtlichen Gesetzesrahmens, wie des Energiewirtschaftsgesetzes einschließlich Rechtsversordnungen, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich Rechtsverordnungen, des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, des Steuerrechts, Baurechts, Zivilrechts, zielgerecht und rechtssicher unterstützen zu können.

Die im Rahmen des Vorhabens bearbeiteten juristischen Fragestellungen sind in einem Schlussbericht überblickartig dargestellt.