Um die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern, wird ein Teil der Ausschreibungen nach dem EEG 2017 auch für Anlagen mit Standort in anderen Mitgliedstaaten geöffnet. Konkret werden ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen in anderen Mitgliedstaaten geöffnet (rund 300 Megawatt pro Jahr). Diese grenzüberschreitenden Ausschreibungen treten ergänzend neben die nationalen Ausschreibungen.

Rechtsgrundlage für die Pilotöffnung war die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV), die zunächst nur für Solaranlagen galt und nun auch auf grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land erweitert worden ist. Zum anderen wurde ein zusätzliches Modell zur Ausgestaltung der gleitenden Marktprämie bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen ergänzt. Durch die GEEV-Novelle wurden die Vorgaben der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren für das EEG 2017 umgesetzt. Ziel der grenzüberschreitenden Ausschreibungen ist eine stärkere regionale Zusammenarbeit insbesondere mit den sogenannten „Stromnachbarn“. Die Kooperation soll eine positive Signalwirkung entwickeln, um die deutsche Energiewende auch europäisch zu verankern. Die Änderung der GEEV ist am 16. August 2017 in Kraft getreten. Mehr zur Novelle lesen Sie hier.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen eines Pilot-Projektes mit Dänemark, finden Sie auf dem Informationsportal „Erneuerbare-Energie“.