Die Novellierungen des Gebäudeenergiegesetzes in der 20. LP werden durch ein Forschungsprojekt begleitet.
 
Gegenstand des nun veröffentlichten Berichts sind konzeptionelle Vorarbeiten für die Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe sowie Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Erfüllungsoptionen.
 
Die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit erfolgten für verschiedene Gebäudetypen: Für Wohngebäude wurden ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus betrachtet, wobei jeweils unterschiedliche Wärmeschutzniveaus (unsaniert – etwa 1958 bis 1968, Bestand – etwa 20 bis 25 Jahre alt, saniert) zugrunde gelegt wurden. Bei den Nichtwohngebäuden wurden eine Schule, ein Verwaltungsgebäude und ein Kindergarten untersucht.
 
Als Erfüllungsoptionen wurden u.a. betrachtet: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Pelletheizung (bei zentraler Trinkwassererwärmung mit Solarthermie), Stromdirektheizung, der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpenhybridheizung und Gas-Brennwertkessel mit 65 % Biomethan. Der Betrieb eines Gaskessels mit 65 % Wasserstoff wurde nicht untersucht. Dies war zwar von Anfang als Erfüllungsoption vorgesehen, die Relevanz wurde aber mangels aktueller Verfügbarkeit für den Gebäudesektor als für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht relevant erachtet.
 
Für die genannten Erfüllungsoptionen wurden zum einen die Investitionskosten (diese umfassen auch eventuell erforderliche Austausche von Heizflächen) als auch die Betriebskosten ermittelt und daraus die Jahresgesamtkosten abgeleitet. Dabei wird auch die Auswirkung einer finanziellen Förderung nach aktuellen Fördersätzen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude dargestellt. Dies sollte jedoch nur grundsätzlich die Folgen finanzieller Förderung auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Erfüllungsoptionen aufzeigen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts wurden die Bedingungen für die neue Fördersystematik noch erarbeitet. Diese sind daher im Bericht nicht abgebildet.  
 
Als Sensitivität wurde die Auswirkung einer von vielen Experten erwarteten Kostendegression in Höhe von 30 % bei den Investitionskosten von Wärmepumpen betrachtet.
 
Die Jahresgesamtkosten der einzelnen Erfüllungsoptionen wurden sodann mit den Jahresgesamtkosten eines neuen Gaskessels (mit 100 % Erdgas) verglichen.
 
Die Berechnungen zeigen, dass die Wärmepumpe im Bereich der Wohngebäude mit Blick auf die Jahresgesamtkosten schon heute auch ohne Berücksichtigung einer finanziellen Förderung konkurrenzfähig mit dem Betrieb eines Gas-Brennwertkessels (mit 100 % Erdgas) ist. Zwar sind die Investitionskosten gerade beim unsanierten Einfamilien- und Mehrfamilienhaus fast um den Faktor 4 höher als die eines Gas-Brennwertkessels. Diese Mehrkosten werden aber durch deutlich geringere Betriebskosten ausgeglichen. Die Jahresgesamtkosten liegen damit im Ergebnis sogar in vielen Fällen leicht unter den Jahresgesamtkosten einer Gasheizung. Durch finanzielle Förderung oder auch eine Kostendegression bei Wärmepumpen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit nochmal deutlich.
 
Das Forschungsprojekt wurde im Spätsommer 2021 ausgeschrieben und im Mitte November an ein Forschungskonsortium unter der Leitung des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) vergeben.