Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, wird oben rechts ein Schieberegler sichtbar. Diesen können Sie von nun an dazu verwenden, um die statistische Auswertung zu stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Wie funktioniert etracker? Ein Skript auf unserer Webseite löst eine http-Anfrage aus, die automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiterleitet. Hier wird zunächst Ihre IP-Adresse automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor.
Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten aussschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt.
Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de.
Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne nachteilige Folgen widerrufen können und möchten Ihnen volle Kontrolle über das Tracking auf unserer Webseite geben.
Ausführliche Informationene über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV PDF: 92,2 KB), die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 1756), wird derzeit novelliert. Bisher werden die möglichen Kundinnen und Kunden mit dem Pkw-Label über die CO2-Emissionen des Fahrzeugs und über die absoluten Verbrauchswerte informiert sowie darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Um wegen der strukturell nicht direkt vergleichbaren Angaben bei batterieelektrischen Fahrzeugen, extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen im Unterschied zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren Missverständnisse zu vermeiden, wird das geplante neue PKW-Label überarbeitet. Kundinnen und Kunden sollen nach der Novellierung über weitaus detailliertere Einzelangaben in verschiedenen antriebsspezifischen Pkw-Label-Formaten transparenter und besser informiert werden.
Neben detaillierteren Angaben zum Kraftstoffverbrauch, Strom- und Wasserstoffverbrauch sowie zum CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs soll mit der Novellierung gleichzeitig der Umstellung auf den realitätsnäheren Prüfzyklus WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151 Rechnung getragen werden.
Umfangreiche Informationen über die Betriebskosten
Darüber hinaus erhalten Kundinnen und Kunden heute und auch nach der Novellierung Informationen zur aktuellen Kraftfahrzeugsteuer und zu den durchschnittlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff, Wasserstoff und Strom), um auch diese langfristigen Betriebskosten in die Kaufentscheidung einbeziehen zu können.
Die zum 30. Juni dieses Jahres im Bundesanzeiger aktualisierten Preise sind für neue Personenkraftwagen, die ab dem 1. Juli dieses Jahres ausgestellt oder zum Kauf oder Leasing angeboten werden, spätestens nach drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger anzuwenden. Weitere Vergleichsdaten über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch von Neuzulassungen finden sich zudem im jeweils aktuellen DAT-Leitfaden der Deutsche Automobil Treuhand GmbH.
Außerdem wurde am 30. Juni 2022 noch einmal die Verteilung der Neufahrzeuge in den einzelnen CO2-Effizienzklassen im Bundesanzeiger veröffentlicht (Bezugsjahr: 2021). Die Bundesregierung hat entsprechend den aktuellen Vorgaben der Pkw-EnVKV geprüft und nimmt keine Einteilung in die alten Effizienzklassen mehr vor, weil die Verpflichtung der Neuwagenhersteller zur Meldung der spezifischen CO2-Emissionen nach NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) ab dem 1.1.2021 entfallen ist.
Information zur Übergangsregelung
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bis zum Abschluss der Novellierung der Pkw-EnVKV im Jahr 2023 empfohlen, ein einheitliches und neutrales Format für eine Zusatzinformation zu nutzen. Damit es nicht zur Verwirrung mit dem weiter geltenden Pkw-Label kommen kann, soll dafür neben dem Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe eine Information zur Übergangsregelung angebracht werden, die Sie hier erhalten. Darüber hinaus wird empfohlen, dass diese Informationen im Ausstellungsraum und bei diversen Werbemitteln ebenfalls angegeben werden.
Vorlagen zur Verbrauchs- und CO2 –Emissionskennzeichnung können Sie sich hier (DOCX, 50 KB) herunterladen.
Informationsportal zum Pkw-Label
Auf ihrer Internetseite www.alternativ-mobil.info stellt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Kaufinteressierten von Neufahrzeugen, Autohändlern und Flottenbetreibern umfangreiche Informationen zur Verfügung. Das Portal stellt außerdem Fahrzeuge vor, die in ihrem Segment und mit ihrem Energieträger hinsichtlich Verbrauch und CO2-Ausstoß am besten abschneiden. Für Hersteller, Händler und Leasingunternehmen stehen außerdem eine Ausfüllhilfe und weitergehende Informationen zum Pkw-Label zur Verfügung.
Um die Energiewende auch im Verkehr zu unterstützen, werden umfangreiche Orientierungshilfen in der Rubrik „alternative Antriebe“ angeboten. Neben den jeweils technischen Aspekten, wie der Reichweite, wird auch über den Stand der Infrastruktur, Kosten und Fördermaßnahmen informiert. Mit einem interaktiven Tool können Verbraucher auf einem Vergleichsportal die verschiedenen Antriebsarten miteinander vergleichen.
Im Bereich „News & Aktuelles“ finden sich Hintergrundinformationen und aktuelle Nachrichten zum Beispiel über den neuen Energiekostenvergleich, zum Autonomen Fahren oder zur Umstellung vom NEFZ auf das weltweit einheitliche Testverfahrene für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, WLTP.
Mit der Informationsplattform www.alternativ-mobil.info leistet die dena im Auftrag des BMWK einen wichtigen Beitrag zur Verkehrs- und Mobilitätswende.
Pkw-EnVKV
Externes Angebot -
Externes Angebot:Amtliche Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (BGBl. I S. 1756) auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlages (nicht druckbar)
Publikation:Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hinsichtlich einer zusätzlichen Verbrauchs- und CO2-Emissionskennzeichnung in Form der WLTP-Werte bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)