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Die Pkw-EnVKV regelt Art und Format von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher über konkrete technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs. Diese Informationen müssen Pkw-Hersteller und -händler für neue Pkw zur Verfügung stellen (Kennzeichnungspflichten). Die Pkw-EnVKV setzt die zugrundeliegenden europarechtlichen Vorschriften um.
Ziel der europäischen Vorgaben und der Pkw-EnVKV ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf oder Leasing eines Pkw-Neuwagens Informationen über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen erhalten. Die Pkw-EnVKV soll einen Beitrag dazu leisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Pkw-Neuwagenkauf in voller Sachkenntnis treffen können und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden. Für Pkw-Hersteller gibt die Pkw-EnVKV weitere Anreize, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und emissionsärmeren Verkehrssektor.
Konkret regelt die Pkw-EnVKV vier große Bereiche:
einen Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (das sogenannte Pkw-Label), der direkt an dem ausgestellten neuen Pkw angebracht wird beziehungsweise dessen Inhalte bei Fernabsatzgeschäften anzugeben sind, beispielweise in einem Online-Fahrzeug-Konfigurator,
einen Aushang mit Angaben über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle,
einen Leitfaden, der digital abrufbar ist, und einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen gibt,
die Kennzeichnungspflichten bei Print- und digitaler Werbung.
Die Pkw-EnVKV ist eine Ministerverordnung des BMWK, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen werden kann und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Umstellung auf die im WLTP-Prüfverfahren gemessenen Werte
Anlass für die Novellierung war die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zum WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151. Zukünftig wird im Rahmen der Pkw-EnVKV ausschließlich mit Werten nach dem WLTP-Prüfmessverfahren gekennzeichnet. Das WLTP-Prüfmessverfahren sieht strengere Prüfbedingungen vor und liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte zu jedem Einzelfahrzeug.
Pkw-Label auf Basis von absoluten CO2-Emissionswerten
In diesem Zuge sind auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher im Pkw-Label deutlich erhöht worden: Zukünftig wird die Klasseneinteilung mit einer Farbskala anhand von absoluten CO2-Emissionswerten erfolgen. Jeder Pkw wird in eine Klasse von „A“ (null Emissionen, grün) bis „G“ (hohe Emissionen, rot) eingeteilt. Diese neue CO2-Klasseneinteilung ersetzt die in der Vergangenheit genutzte relative Skala (CO2-Effizienzklassen), die das Gewicht des Fahrzeugs einbezog. Durch die neue Klasseneinteilung wird verhindert, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.
Zudem gibt es für jede Antriebsart (E-Autos, Plug-in-Hybride, Diesel und Benziner, Erdgas, Brennstoffzelle) ein eigenes Pkw-Label-Muster, um das Pkw-Label individueller auf die Antriebskonfiguration des jeweiligen Fahrzeugs anzupassen und weitere antriebsspezifische Angaben auszuweisen, zum Beispiel die elektrische Reichweite bei E-Autos und Plug-in-Hybriden. Das dient dazu, die Kennzeichnung insgesamt verbraucherfreundlicher auszugestalten und einen besseren Vergleich von alternativen Fahrzeugen mit der gleichen Antriebsart zu ermöglichen. Diese neuen Pkw-Labels müssen seit dem 1. Mai 2024 verwendet werden.
Darüber hinaus erhalten Kundinnen und Kunden auch weiterhin Informationen zur aktuellen Kraftfahrzeugsteuer und zu den Energiekosten (Kraftstoff, Wasserstoff und Strom) bei einer angenommenen Jahresfahrleistung von 15.000 km, um auch diese langfristigen Betriebskosten in die Kaufentscheidung einbeziehen zu können. Die Berechnung dieser jährlichen Energiekosten erfolgt auf Grundlage der vom BMWK jährlich veröffentlichten Kraftstoffpreisliste (zuletzt aktualisiert mit Wirkung zum 30. Juni 2024).
Die jeweils aktuellen Preisangaben sind für neue Personenkraftwagen, die nach dem 30. Juni ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten werden, spätestens ab dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres anzuwenden. Weitere Vergleichsdaten über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch von Neuzulassungen finden sich zudem im DAT-Leitfaden der Deutsche Automobil Treuhand GmbH.
Besondere Kennzeichnung von Plug-in-Hybriden (PHEV)
Bei einem PHEV handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem kombinierten Antrieb, also mit einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor. Aus diesem Grund sieht die Pkw-EnVKV für PHEV erstmals eine doppelte Kennzeichnung auf dem Pkw-Label vor (zwei Pfeile in der Farbskala). Der erste Pfeil gibt wie bisher die Klasseneinstufung nach dem gewichtet kombinierten Wert an, dem offiziellen Durchschnittswert der CO2-Emissionen im Mischbetrieb von Elektromotor und Verbrennungsmotor. Der zusätzliche zweite Pfeil gibt die CO2-Klasse beim reinen Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie an. Diese zusätzliche Information ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, um die Energieeffizienz des Pkw auch bei entladener Batterie einschätzen zu können. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass – wie Studien zeigen - PHEV im Alltagsbetrieb je nach Nutzung häufig auch rein mit Verbrennungsmotor gefahren werden.
Zusätzliche aussagekräftige Informationen
Zukünftig sollen weitere wichtige Angaben zum Energieverbrauch aufgeführt werden. Neben kombinierten Verbrauchswerten sind Angaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi („Innenstadt“, „Stadtrand“, „Landstraße“, „Autobahn“) vorgesehen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung zu ermöglichen. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und PHEV sind zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite anzugeben.
Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre
Im Pkw-Label findet sich zudem eine Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 km Jahresfahrleistung. Diese Information zu den CO2-Kosten ist wichtig, um zu verdeutlichen, welche Kostenbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die zukünftige CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe entstehen können. Nach Studien und Szenarien wird künftig ein deutlicher Anstieg der CO2-Preise erwartet, der sich beim Tanken in höheren Kraftstoffkosten niederschlagen wird. Da die künftige CO2-Preisentwicklung jedoch unsicher ist, werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei verschiedenen angenommenen durchschnittlichen CO2-Preisen über zehn Jahre („mittel“, „niedrig“, „hoch“) berechnet. Das Pkw-Label enthält entsprechend drei unterschiedliche Angaben zu den möglichen CO2-Kosten bei einer beispielhaften Jahresfahrleistung von 15.000 km. Das BMWK wird die dieser Berechnung zugrunde liegenden angenommenen künftigen CO2-Preise jährlich überprüfen und ggf. neue angenommene CO2-Preise auf seiner Homepage bekannt geben. Da die tatsächlichen CO2-Preise sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen können, verweist der Hinweis für weitere Informationen zu diesem Thema auf die Informationsplattform der Deutschen Energieagentur (dena) www.alternativ-mobil.info.
Weiterentwicklung der Pkw-EnVKV
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Überprüfung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie durch. In ihrem am 5. März 2025 vorgelegten Aktionsplan für die Automobilindustrie werden die Ergebnisse der Evaluation für die erste Jahreshälfte 2025 angekündigt. Danach soll die Richtlinie auf Basis dieser Evaluation im Jahr 2026 überarbeitet werden.
Entsprechend des Prüfauftrags gemäß § 11 Pkw-EnVKV hat das BMWK die Pkw-EnVKV erneut überprüft und einen Bericht mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (PDF, 258 KB) veröffentlicht. Hintergrund der Überprüfung ist, dass sich die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung insbesondere auch mit Blick auf den fortschreitenden Markthochlauf elektrischer Pkw weiterentwickeln sollte. Zur Erarbeitung dieses Berichts hat das BMWK einen umfangreichen Prozess unter breiter Beteiligung relevanter Stakeholder durchgeführt. Unter anderem wurde vom BMWK eine Studie in Auftrag gegeben. Ein Forschungskonsortium unter Leitung der Deutschen Energie- Agentur GmbH (dena) und unter Beteiligung von Fraunhofer ISI, EY Law, ifeu und dem Öko-Institut hat die Pkw-EnVKV aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geprüft. Die aus diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse sind in den Bericht des BMWK gemäß § 11 Pkw-EnVKV einbezogen worden.
Informationsportal zum Pkw-Label
Viele weitere Informationen zur neuen Pkw-EnVKV stellt das ergänzende Informationsportal www.alternativ-mobil.info der dena zur Verfügung:
Darüber hinaus finden sich dort Informationen rund um den Einsatz von alternativen Antrieben im Pkw-Verkehr und zu Themen der Mobilitätswende. Ergänzt wird das Angebot durch interessante und nützliche Tools wie dem CO2-Rechner und dem Pkw-Kostenrechner. Mit dem Pkw-Kostenrechner können Sie unterschiedliche Pkw vergleichen. Sie können Ihre individuelle Fahrleistung sowie Haltedauer wählen. Der Pkw-Kostenrechner gibt Ihnen neben der Kfz-Steuer und den Energiekosten auch die möglichen CO2-Kosten aus.
Pkw-EnVKV
31.03.2025 - Download - Elektromobilität
Publikation:Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung
Publikation:Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV)