Das BMWK konsultiert den Zuschnitt von Teilbereichen des sonstigen Energiegewinnungsbereich SEN-1.

Betroffene Organisationen, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Ideen zu den konsultierten Fragen mit schriftlichen Stellungnahmen einzubringen.

Die konsultierten Fragen und weitere Details zur Beteiligung finden Sie hier.