Cover der Powerpoint Präsentation zur Sonderanalyse zur Stromversorgung Winter 2022/23

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine Sonderanalyse für den Winter 2022 / 2023 durchgeführt. Diese Berechnungen basieren auf aktualisierten Annahmen nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Sie wurden von März bis Mai 2022 durchgeführt. Abgeschätzt wurden mögliche Auswirkungen einer angespannten Lage auf den Energiemärkten auf den Stromsektor in Deutschland und Europa. Es wurde beispielsweise konkret untersucht, wie viel Gasverbrauch zur Stromerzeugung sich marktseitig bzw. durch die Marktrückkehr von Reservekraftwerken in Deutschland und in Europa einsparen ließe. Auf Basis der getroffenen Annahmen kommt die Sonderanalyse zu dem Ergebnis, dass ein sicherer Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes im Winter 2022/23 gewährleistet ist.

Diese Berechnungen ergänzen die jährliche Bedarfsanalyse der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben am 30.04.2022 veröffentlicht wurde. Diese kam zu dem Ergebnis, dass ein sicherer Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes gewährleistet ist. Sie basierte auf Daten bis einschließlich Dezember 2021 und bildete demzufolge Entwicklungen nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine noch nicht ab.

Daher haben die Übertragungsnetzbetreiber im Auftrag des BMWK von März 2022 bis Mai 2022 – und damit nach Beginn des russischen Angriffs – weitere Sensitivitäten berechnet. Diese Sensitivitätsberechnungen ergänzen die gesetzlich vorgesehene jährliche Bedarfsanalyse um weitere, angepasste Annahmen. Unter den getroffenen Annahmen kommt die Sonderanalyse zu dem Ergebnis, dass im Winter 2022/2023 ein sicherer Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes weiterhin gewährleistet ist. Die neue Analyse ist hier (PDF, 338 KB) abrufbar.

In der neuen Berechnung wurden u.a. folgende Annahmen zugrunde gelegt:

  • Es wurde ein höherer Gaspreis am Markt unterstellt von 200 EUR/MWh
  • Es wurde unterstellt, dass Gaskraftwerke, die für einen sicheren Systembetrieb benötigt werden, weiter mit Brennstoff versorgt werden können, selbst wenn keine Importe aus Russland stattfinden. Dies entspricht der aktuellen Rechtslage, dass systemrelevante Gaskraftwerke versorgt werden müssen.
  • Es wurde eine geringere Stromerzeugung der französischen Kernkraftwerke unterstellt.
  • Beim Kraftwerkspark ist der gesetzlich festgelegte Kernenergieausstieg in Deutschland zum 31.12.2022 angenommen.
  • Es wurde die besondere Situation in Süddeutschland berücksichtigt, d.h. vor allem in Bayern. Hier herrscht eine besondere Situation vor: Es gibt zwar Gaskraftwerke, aber wenig Kohlekraftwerke; die letzten Kernkraftwerke werden abgeschaltet. Gleichzeitig stehen in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern wenig Windenergie-Anlagen.

Die jährliche Bedarfs- oder Systemanalyse basiert auf § 3 Netzreserveverordnung. In diesen Analysen untersuchen die Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), inwieweit der Stromtransport zwischen Erzeugern und Verbrauchern durch das bestehende Netz abgebildet werden kann. Darauf aufbauend wird der für das bevorstehende Winterhalbjahr notwendige Bedarf an Netzreservekraftwerken bestimmt. Die von den ÜNB erstellten Systemanalysen werden von der Bundesnetzagentur geprüft und spätestens zum 30.04. eines jeden Jahres wird der Netzreservebedarf bestätigt.

Zusätzlich zu dieser gesetzlich vorgesehenen jährlichen Analyse wurden jetzt die neuen Sensitivitätsberechnungen berechnet und veröffentlicht.