Eine unabhängige und sichere Energieversorgung und der Kampf gegen die Klimakrise sind längst auch Fragen von Sicherheit und Freiheit. Eine beschleunigte Energiewende ist dafür das A und O. Bis 2030 soll daher der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 80 Prozent steigen. Und Windenergie an Land spielt eine zentrale Rolle, um dieses Ziel zu erreichen.

Um den Ausbau der Windenergie nach vorne zu bringen, hat das Bundeskabinett heute zwei Gesetze beschlossen, die ineinandergreifen. Erstens das Wind-an-Land-Gesetz, mit dem wir für Deutschland ein Gesamtziel von zwei Prozent Fläche für Windenergie festlegen und abstecken, welches Bundesland wie viel Fläche bereitstellt – und zwar regional fair aufgeteilt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedingungen vor Ort. Zweitens eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, mit der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vereinfacht und dadurch verkürzt werden.

Damit packen wir zwei Hemmnisse an. Wir verkürzen Genehmigungsverfahren und erhöhen die verfügbaren Flächen für die Windenergie: Bis Ende 2026 auf 1,4 Prozent der Bundesfläche, bis 2032 auf 2 Prozent. Je nach den regionalen Bedingungen müssen die Länder dann zwischen 1,8 und 2,2 Prozent der Landesfläche, Stadtstaaten 0,5 Prozent zur Verfügung stellen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen in begrenztem Umfang „übertragen“. Dafür müssen sie bis zum 1. Juni 2024 einen entsprechenden Staatsvertrag vorlegen.

Der Ausbau der Windenergie gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und wir als Verantwortliche für den Windausbau einstehen. Deshalb werben wir weiter für Akzeptanz und machen klar: Windkraft lohnt sich. Denn wo Windenergie ist, siedeln sich Unternehmen an, entstehen Arbeitsplätze und ein echter Standortvorteil für Regionen. Skepsis gegenüber dem Windkraftausbau nehmen wir ernst, bauen Hemmnisse ab und bringen so die Energiewende voran.