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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nimmt in seiner Europaabteilung ressortübergreifend für die gesamte Bundesregierung - aber auch für viele Bereiche der Landesregierungen - zentrale europarechtliche Belange wahr. Dabei geht es zum einen um Rechtsberatung auf dem Gebiet des Unionsrechts, um außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit der Europäischen Kommission (Vertragsverletzungsverfahren) sowie um Querschnittsfragen wie etwa die Subsidiaritätsprüfung, Abwehr von finanziellen Sanktionen usw. Zum anderen übernimmt das BMWK die einheitliche Prozessvertretung Deutschlands vor den Europäischen Gerichten in Luxemburg - Gerichtshof der Europäischen Union und EFTA-Gerichtshof.
Rechtsberatung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt als "europarechtliches Kompetenzzentrum" der Bundesregierung eine ressortübergreifende Beratungsfunktion zu unionsrechtlichen Fragestellungen und verfasst in diesem Zusammenhang jährlich mehr als 100 gutachterliche Stellungnahmen.
Zu den Themen gehören:
institutionelle Fragen des Unionsrechts (z. B. Rechtstellung von Unionsinstitutionen wie Agenturen, Europäischer Rechnungshof, Europäische Zentralbank, Beziehungen zu Drittstaaten und Außenkompetenzen der Union),
materielle Fragen des Unionsrechts (insbesondere Grundfreiheiten sowie Rechtsfragen z.B. aus den Bereichen Binnenmarktrecht, Außenwirtschaftsrecht, Energie- und Umweltrecht, Technologie und Digitales, Arbeits- und Sozialrecht, Gesundheitsrecht, Ernährung und Landwirtschaft sowie Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion).
verfahrensrechtliche Fragen (etwa Erfordernisse für die Beschlussfassung von Rechtsakten in Rat und Europäischem Parlament, delegierte Rechtsakte / Komitologie, Vertretung in internationalen Organisationen),
Wirkung des Unionsrechts auf das deutsche Recht (Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, Anwendungsvorrang des Unionsrechts, Staatshaftung bei Verstößen gegen das Unionsrecht).
Vertragsverletzungsverfahren
Das Kompetenzzentrum Europarecht der Bundesregierung übernimmt die zentrale Koordinierung und Bearbeitung der ggf. einem Vertragsverletzungsverfahren vorgeschalteten informellen EU-Pilotverfahren sowie aller (außerprozessualen) Vertragsverletzungsvorwürfe, die von der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland (Bund und Länder) erhoben werden. Ziel ist dabei
einerseits die Verteidigung berechtigter deutscher Anliegen bzw. die Durchsetzung begründeter deutscher Rechtsstandpunkte gegenüber der Europäischen Kommission,
andererseits die Vermeidung unnötiger bzw. aussichtsloser Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (dazu Durchsetzung berechtigter unionsrechtlicher Belange gegenüber Bundesressorts und Ländern)
sowie übergeordnet die Vermeidung und Reduzierung von Vertragsverletzungsverfahren, insb. solcher wegen verfristeter Richtlinienumsetzung.
Der Gesamtbestand anhängiger Vertragsverletzungsverfahren entwickelt sich dynamisch. In den regulären Beschlussfassungen entscheidet die Europäische Kommission über die Einleitung, Fortführung oder Einstellung von Vertragsverletzungsverfahren und veröffentlicht Pressemeldungen zu den relevantesten Vorgängen. Außerdem werden etwa alle zwei Monate Vertragsverletzungsverfahren wegen verfristeter Richtlinienumsetzung eingeleitet. In einer durch die Europäische Kommission zur Verfügung gestellten, öffentlichen Datenbank lassen sich Betreff und Stand von Verfahren zu allen EU-Mitgliedstaaten feststellen. Einen guten Überblick über zahlenmäßige Entwicklung und thematische Schwerpunkte der Vertragsverletzungsverfahren gibt der von der Europäischen Kommission herausgegebene Jahresbericht zur Anwendung des Unionsrechts.
Prozessvertretung vor den Europäischen Gerichten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) leistet durch das Kompetenzzentrum Europarecht der Bundesregierung die einheitliche Prozessvertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten in Luxemburg. Dabei umfasst die Prozessvertretung
die laufende Analyse aller bevorstehenden bzw. anhängigen Verfahren vor den Europäischen Gerichten - dem Gerichtshof (EuGH), dem Gericht (EuG) und dem EFTA-Gerichtshof - mit anschließender Unterrichtung der betroffenen Fachressorts sowie des Bundestags und des Bundesrats,
die fachliche Beratung der betroffenen Stellen sowie die Koordinierung der deutschen Haltung in den Gerichtsverfahren,
die anwaltliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im schriftlichen und mündlichen Verfahren,
die Auswertung und Dokumentation der Rechtsprechung.
Für die Bundesregierung bildet die Prozessführung den Schlüssel, um auf die Entscheidungsfindung der Unionsgerichte effektiv Einfluss nehmen zu können. Deutsche Rechtsansichten und Interessen können so wirksam zu Gehör gebracht werden. Bei allen Europäischen Gerichten zusammen gehen im Jahr rund 1.500 neue Rechtssachen ein, die das Kompetenzzentrum Europarecht analysiert. An jährlich etwa 100 Verfahren beteiligt sich die Bundesregierung im schriftlichen und mündlichen Verfahren.
Eine Beteiligung der Bundesregierung an Verfahren vor den Europäischen Gerichten ergibt sich im Wesentlichen
bei Vorabentscheidungsersuchen von nationalen Gerichten sowie
im Rahmen von Vertragsverletzungs- und Nichtigkeitsklagen sowie Rechtsmittelverfahren.
Die inhaltliche Beteiligung der Bundesregierung erstreckt sich auf alle Bereiche, für die die Unionsgerichte laut AEU-Vertrag zuständig sind. Das sind
die sogenannten vier Grundfreiheiten (Warenverkehrsfreiheit, Freizügigkeit, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit) sowie die Unionsbürgerschaft und
daneben auch die Bereiche Wettbewerbspolitik (einschließlich staatliche Beihilfen), Steuerpolitik, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Handelspolitik, Innenpolitik (insbesondere Zuwanderungs-, Visa- und Asylrecht), Gesellschaftsrecht, Gesundheitswesen, Umweltpolitik, Verbraucherschutz, Verkehrspolitik, Strukturpolitik, Energiepolitik, Telekommunikations- und Medienpolitik.
Aktuelle Informationen über Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
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