Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, wird oben rechts ein Schieberegler sichtbar. Diesen können Sie von nun an dazu verwenden, um die statistische Auswertung zu stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Wie funktioniert etracker? Ein Skript auf unserer Webseite löst eine http-Anfrage aus, die automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiterleitet. Hier wird zunächst Ihre IP-Adresse automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor.
Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten aussschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt.
Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de.
Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne nachteilige Folgen widerrufen können und möchten Ihnen volle Kontrolle über das Tracking auf unserer Webseite geben.
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Die Bundesregierung misst Besserer Rechtsetzung größte Bedeutung bei. Sie ist Kern- und zugleich Daueraufgabe guter Politik. Besonders gilt dies für kleinere und mittlere Unternehmen und zur Lösung der Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation. Ziel ist, evidenzbasiert die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Auf europäischer Ebene vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz federführend die Interessen der Bundesregierung für den Bereich Bessere Rechtsetzung - unter anderem im Wettbewerbsfähigkeitsrat.
Hoher Stellenwert auf europäischer Ebene
Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau haben auch bei der EU-Kommission einen hohen Stellenwert. In den vergangenen 20 Jahren wurde hier viel erreicht. Der Rahmen auf EU-Ebene wird bestimmt durch die Agenda der EU-Kommission zur Besseren Rechtsetzung, zuletzt grundlegend vorgestellt am 29. April 2021. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt die Fortschritte an, mit Blick auf die anhaltenden Krisenzeiten und die Transformation bedarf es aber noch weiterer Anstrengungen.
Ziel muss es sein, die Effektivität und Innovationsfreundlichkeit des EU-Regulierungsrahmens weiter zu erhöhen, um dadurch insbesondere einen Beitrag zur nötigen ökologischen und digitalen Transformation und damit auch der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu leisten. Bürokratische Hemmnisse wie unnötig lange Genehmigungsverfahren oder unnötige Berichtspflichten sollten dabei vermieden werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat vor diesem Hintergrund eine Konsultation gestartet, in der Verbände, Organisationen, Unternehmen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 03. Juli 2023 EU-Regelungen benennen können, durch die aufgrund Ihrer konkreten Erfahrungen Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der ökologischen Transformation aktuell gehemmt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich seit Jahren für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Instrumente der Besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene ein, insb. für die konsequente Durchführung von Folgenabschätzungen. Das von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 neue eingeführte„One in, One out“-Prinzip kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten. Hierdurch soll neuer Bürokratie- und Erfüllungsaufwand, der bei Einführung einer neuen europäischen Regel entsteht, an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Auch Reallabore (engl. „regulatory sandboxes“) gewinnen als Instrument für die digitale und nachhaltige Transformation europaweit stark an Bedeutung. Sie bieten – oft auf Basis von Experimentierklauseln – neue Möglichkeiten für die rechtssichere Erprobung von Innovationen, ermöglichen regulatorisches Lernen und schaffen Räume für gesellschaftliche Partizipation. Die Nutzung dieser Instrumente sollte insofern ausgeweitet werden.
Weiter läuft das bereits Ende 2012 vorgestellte REFIT-Programm (REFIT - EU Regulatory Fitness and Performance Programme) (Mitteilung (PDF: 94,6 KB). Es sorgt mit Vereinfachungen des bestehenden Rechts für mehr Effizienz und Leistungsfähigkeit des europäischen Regulierungsrahmens. Hiervon profitiert vor allem der Mittelstand, auf den neue EU-Regelungsvorhaben erhebliche Auswirkungen haben können. Teil des REFIT-Programms ist die seit 2021 bestehende „Fit for Future“-Plattform. Experten aus Regierungen (Vertretung der Bundesrepublik Deutschland durch das BMWK) und Interessenverbänden erörtern hier Vereinfachungsvorschläge zu einzelnen EU-Regelungsbereichen, die jährlich in einem Jahresprogramm festgelegt werden. Die in der Plattform am Jahresende abgestimmten Empfehlungen für Vereinfachungen kann die EU-Kommission in der Folge für ihr Arbeitsprogramm berücksichtigen und ggf. entsprechende legislative Änderungsvorschläge unterbreiten.