Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben nach Artikel 23 des Grundgesetzes in Angelegenheiten der Europäischen Union weitreichende Mitwirkungs- und Informationsrechte, die gesetzlich detailliert geregelt sind ("Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU - EUZBBG" und "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU" - EUZBLG).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sorgt dafür, dass Bundestag und Bundesrat dementsprechend im laufenden EU-Geschäft umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichtet werden. Dies umfasst vor allem die Übermittlung von EU-Dokumenten und von Berichten und Bewertungen aktueller EU-Vorhaben. Auf diese Weise erhalten Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit, gegenüber der Bundesregierung Stellung zu nehmen und Einfluss auf die Beratungen auf europäischer Ebene und insbesondere die Rechtsetzung der EU zu nehmen.