Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine machen in vielen Fällen ein schnelles und effizientes Handeln der öffentlichen Hand erforderlich. Dies betrifft insb. die Unterstützung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Bund, Länder und Kommunen stehen im Hinblick auf die gemeinsame Aufgabe der angemessenen Unterbringung und Versorgung dieser Menschen vor enormen Herausforderungen. Auch die Unterstützung der Ukraine, die Stärkung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit Deutschlands sowie eine größere Unabhängigkeit von Russland und durch den Krieg gestörten Lieferketten erfordern engagiertes Handeln. Bei alldem ist u.a. eine schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren essentiell. Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen.

Diese Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in einem am 13. April 2022 veröffentlichen Rundschreiben (PDF, 535 KB) umfassend dargestellt. Auf weitere Möglichkeiten zur flexiblen Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen, weist das Rundschreiben ebenfalls hin.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die den Rundschreiben jeweils zugrunde liegende Ausgangssituation in tatsächlicher Hinsicht zwischenzeitlich weiterentwickelt hat und fortlaufend weiterentwickelt. Der Einzelfallprüfung durch die beschaffende Stelle, ob die Voraussetzungen für ein beschleunigtes und vereinfachtes Vergabeverfahren (insb. nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) vorliegen, kommt damit zunehmende Bedeutung zu.

Die Rundschreiben richten sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern und Kommunen.