Die britische Regierung hatte am 29. März 2017 die Europäische Union formell über ihre Austrittsabsicht informiert.

Am 19. Juni 2017 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Kommission daraufhin mit den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union begonnen und sich im November 2018 auf ein Austrittsabkommen und eine Politische Erklärung über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen geeinigt. Die Staats- und Regierungschefinnen - und chefs der EU haben bei einem Sondertreffen des Europäischen Rats (Art. 50 EUV) am 25. November 2018 das Austrittsabkommen indossiert sowie die Politische Erklärung über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen angenommen. Am 17. Oktober 2019 haben sich die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer beider Seiten auf ein leicht modifiziertes Paket geeinigt, dem die Staats- und Regierungsoberhäupter beim Europäischen Rat (Art. 50) am 17. Oktober 2019 wiederum zugestimmt haben. Das britische Parlament hat dem innerstaatlichen Umsetzungsgesetz (dem sogenannten Withdrawal Agreement Bill) am 22. Januar 2020 zugestimmt - das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Austrittsabkommen am 29. Januar 2020 gegeben, die im Rat vertretenen Mitgliedstaten am 30. Januar 2020. Bereits am 24. Januar 2020 wurde das Austrittsabkommen von der EU Kommissionspräsidentin von der Leyen, Ratspräsident Michel und dem britischen Premierminister Johnson unterzeichnet. Wesentliche Bestandteile sind Bestandsschutzregelungen für die Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger im Vereinigten Königreich und . der britischen Bürgerinnen und Bürger in der EU sowie die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreiches aus dem laufenden mehrjährigen Finanzrahmen. Die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bis zum Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben, werden auf Lebenszeit umfassend geschützt; sie können weiterhin im Vereinigten Königreich oder der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen. Das neue Nordirland-Protokoll im Austrittsabkommen sieht vor, dass Nordirland nach dem Ablauf der Übergangsphase in einem gemeinsamen Zollgebiet mit dem restlichen Vereinigten Königreich ist, aber gleichzeitig eine spezielle Zollpartnerschaft mit der EU bildet, in der grundsätzlich der EU-Zollkodex angewandt wird. Außerdem finden alle relevanten EU-Binnenmarktregeln weiterhin in Nordirland Anwendung. Dazu notwendige Kontrollen und Erhebungen der Zölle finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt. Diese Lösung soll sowohl den Frieden auf der irischen Insel als auch die Integrität des EU-Binnenmarkts gewährleisten.

Einen Überblick über die Inhalte des Austrittsabkommens hat die Europäische Kommission veröffentlicht.

Die geänderte Politische Erklärung vom 12. November 2019 über den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht nun im Kern eine Wirtschaftspartnerschaft und eine Sicherheitspartnerschaft vor. Im wirtschaftlichen Bereich ist das Ziel, ein umfassendes Freihandelsabkommen abzuschließen. Aufgrund der geografischen Nähe und der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sollen robuste und umfangreiche Vereinbarungen getroffen werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten („level playing field”). In der Sicherheitspartnerschaft ist das Ziel eine umfassende, enge und auf Reziprozität basierende Kooperation im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit.