Junge Menschen halten die EU-Flagge zum Theme EU-Werte und Wirtschaftsgemeinschaft; Quelle: Fotolia.com/Photographee.eu

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Die EU erfüllt vielfältige Aufgaben, indem sie etwa weniger entwickelte Regionen oder den Klimaschutz fördert, Spitzenforschung und Digitalisierung unterstützt, oder den internationalen Handel und weniger entwickelte Länder fördert.

Die für ihre Tätigkeit erforderlichen Mittel werden im Voraus langfristig festgelegt, in Form des so genannten „Mehrjährigen Finanzrahmens“ (abgekürzt MFR). Dieser bildet für einen Zeitraum von sieben Jahren die entscheidende finanzielle Klammer für das Handeln der EU und sorgt somit dafür, dass die Ausgaben der EU vorhersehbar und, aus Sicht der Empfänger, planbar sind. Der MFR bildet den Rahmen für die einzelnen Jahreshaushalte der EU, die festlegen, wie viele Mittel jährlich für die über 50 Ausgabenprogramme und die Institutionen zur Verfügung stehen.

Finanziert wird der EU-Haushalt in erster Linie über so genannte Eigenmittel. Diese setzen sich bislang zusammen aus Zöllen und sonstigen Abgaben, einem geringen Anteil am Mehrwertsteuer-Aufkommen der Mitgliedstaaten, sowie zum Ausgleich und als mittlerweile wichtigste Einnahmequelle einem jährlich neu festgelegten Anteil am jeweiligen Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten zusammen. Dabei muss der EU-Haushalt immer ausgeglichen sein, den Ausgaben also stets Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen.

Im Dezember 2020 haben sich die EU-Institutionen unter deutscher Ratspräsidentschaft auf den neuen MFR geeinigt, der von 2021 bis 2027 läuft. Insgesamt umfasst er ein Volumen von 1200 Mrd. Euro (in jeweiligen Preisen) – für alle 27 Mitgliedstaaten und über sieben Jahre hinweg. Die folgende Abbildung zeigt, in welchen Bereichen die EU tätig wird – etwa der Struktur- und Kohäsionspolitik – und welche Mittel dafür bis 2027 zur Verfügung stehen.

Die Finanzen der Europäischen Union

Die Einigung umfasst nicht nur den regulären MFR, sondern auch ein einmaliges, zeitlich befristetes Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (abgekürzt NGEU) im Umfang von ungefähr 800 Mrd. Euro. NGEU ist bis 2026 befristet und dient dazu, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid 19-Pandemie abzufedern und Zukunftsfelder zu fördern, vor allem in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung. Eine Besonderheit dieses Instruments besteht darin, dass es über Anleihen finanziert wird, die von der Europäischen Kommission begeben werden. Diese sind bis spätestens 2058 aus dem EU-Haushalt zurückzuzahlen.

Teil der Einigung auf den neuen MFR ist die Einführung zusätzlicher neuer Eigenmittel, etwa aus einer Digitalabgabe oder einer Abgabe auf bestimmte nicht recycelte Plastikabfälle. Diese sollen in erster Linie der Rückzahlung der Anleihen für NGEU begebenen Anleihen dienen.

Den Kern von NGEU bildet die so genannte „Aufbau- und Resilienzfazilität“ (ARF), mit einem Umfang von fast 725 Mrd. Euro, davon 338 Mrd. Euro als Zuschüsse und 386 Mrd. Euro als Kredite. Sie unterstützt Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern und letztlich ihre Volkswirtschaften zu stärken. Dabei stehen insbesondere die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester, sowie der grüne und digitale Wandel im Fokus: mindestens 37% der Mittel, die die Mitgliedstaaten aus der ARF erhalten sollen dem Klimaschutz zugutekommen, mindestens 20% der weiteren Digitalisierung.

Wie viele Mittel ein Mitgliedstaat aus der ARF enthält, richtet sich danach, wie stark er von der Pandemie betroffen ist. Um Mittel erhalten zu können, müssen die Mitgliedstaaten sogenannte „Aufbau- und Resilienzpläne“ (ARP) erstellen, in denen sie darlegen, welche Investitionen und Reformen sie planen und in welchem Umfang diese die Ziele der ARF adressieren.

Deutschland wird voraussichtlich 25,6 Mrd. Euro an Zuschüssen erhalten. Dafür hat die Bundesregierung einen umfassenden ARP erstellt, der am 13. Juli 2021 durch den ECOFIN-Rat gebilligt wurde. Der deutsche ARP umfasst insgesamt 40 Maßnahmen aus sechs Schwerpunktbereichen:
1. Klimapolitik und Energiewende
2. Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur
3. Digitalisierung der Bildung
4. Stärkung der Sozialen Teilhabe
5. Stärkung eines pandemie-resilienten Gesundheitssystems
6. Moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen

Das BMWK hat wesentlich zum deutschen ARP beigetragen, durch ambitionierte Vorhaben in den Bereichen Klimapolitik und Energiewende sowie Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur. Dazu zählen auch drei grenzüberschreitende Vorhaben als so genannte „wichtige Vorhaben gemeinsamen europäischen Interesses“ zur Förderung von Wasserstofftechnologien, Mikroelektronik und Cloud-Dienstleistungen. Zum Klimaschutz tragen besonders auch Vorhaben zur energetischen Gebäudesanierung und zu einer Innovationsprämie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen bei.