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Überblick
Umsetzung der Strukturfonds in Deutschland im Förderzeitraum 2021-2027
Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Mit den Strukturfonds trägt die Europäische Union zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und zum Abbau regionaler Ungleichgewichte zwischen europäischen Regionen bei. Insbesondere über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds Plus fließt ein großer Teil der Fördermittel unmittelbar in Investitionen für Wachstum und Beschäftigung.
Etwa ein Drittel der Mittel des EU-Haushalts, des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens, werden für die Kohäsions- und Strukturpolitik eingesetzt. Für den laufenden Förderzeitraum 2021-2027 stehen für die Strukturfonds EU-weit rund 378 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit ist die Kohäsions- und Strukturpolitik nicht nur die wichtigste regionale Investitionspolitik der EU, sondern auch Ausdruck der Solidarität der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
In Deutschland werden die Strukturfonds weitestgehend durch Programme der Bundesländer umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert die Umsetzung der Strukturfonds in Deutschland und ist für die Positionierung Deutschlands im Rat der Europäischen Union und im Verhältnis zur Europäischen Kommission zuständig.
Ziele und Aufgaben
Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist ein Teilbereich der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, strukturschwachen Regionen dabei zu unterstützen, Standortnachteile abzubauen und Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu halten. Dabei ergänzen sich europäische Kohäsions- und Strukturpolitik und die nationale Regionalpolitik. Die Mittel der Strukturfonds stärken die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen und Städte, indem sie gezielt in fünf politischen Schwerpunktzielen investieren:
![]() © ec.europa.eu/Policy objectives | EIN INTELLIGENTERES EUROPA durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen |
![]() © ec.europa.eu/Policy objectives | EIN GRÜNERES, CO₂-FREIES EUROPA durch Investitionen in die Energiewende, die Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, den Erhalt der Biodiversität und grüne Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt |
![]() © ec.europa.eu/Policy objectives | EIN STÄRKER VERNETZTES EUROPA mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen |
![]() © ec.europa.eu/Policy objectives | EIN SOZIALERES EUROPA durch Unterstützung hochwertiger Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion, den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung und einen nachhaltigen Tourismus |
![]() © ec.europa.eu/Policy objectives | EIN BÜRGERNÄHERES EUROPA durch Förderung einer nachhaltigen integrierten Stadt- und Regionalentwicklung, lokal geführter Entwicklungsstrategien und des Naturerbes |
Mit diesen Förderprioritäten leistet die europäische Kohäsions- und Strukturpolitik einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Ausrichtung der regionalen Wirtschaft. Durch Investitionen in den Aufholprozess der europäischen Regionen mit schwächerer Wirtschaftsleistung stärkt sie den europäischen Binnenmarkt. Sie unterstützt die Regionen, den Anforderungen der grünen und digitalen Transformation zu begegnen, unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Ausgangsbedingungen. Die Förderung hat somit überall in Europa unmittelbaren Einfluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig ist die europäische Kohäsions- und Strukturpolitik ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des europäischen Green Deals und zum Erreichen des Klimaneutralitätsziel bis 2050 in den Mitgliedstaaten.
Die Kohäsions- und Strukturpolitik hat für Deutschland hohe wirtschaftspolitische Bedeutung. Aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhält Deutschland im Förderzeitraum 2021-2027 rund 21 Milliarden Euro. In Deutschland gibt es nach der gemeinsamen europäischen Klassifikation zur Bestimmung des Förderbedarfs „weiter entwickelte Regionen“ und „Übergangsregionen“. Die „Übergangsregionen“ sind mehrheitlich in den ostdeutschen Bundesländern verortet und die Strukturfonds leisten dort einen wichtigen Beitrag zur Bruttowertschöpfung und regionalen Beschäftigung.
Zur Bedeutung und zum Fokus der Strukturfonds auf die Transformation der Wirtschaft siehe insbesondere die Rede von Herrn Staatssekretär Sven Giegold zum Auftakt des Förderzeitraums 2021-2027 in Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „EU-Strukturpolitik in Deutschland und ihre Rolle in Nordrhein-Westfalen.
Die Strukturfonds
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist der größte Strukturfonds und unterstützt alle Regionen und Städte in der EU in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Um die regionalen Unterschiede auszugleichen, liegt der finanzielle Schwerpunkt im EFRE bei den Regionen mit Entwicklungsrückstand oder mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen. Deutschland erhält im Förderzeitraum 2021-2027 rund 11,0 Mrd. Euro.
Der EFRE steht für eine moderne, innovationsorientierte europäische Strukturpolitik, die Investitionen in Zukunftstechnologien und zur Erreichung der Klimaschutzziele fördert. In den wirtschaftlich stärker entwickelten Regionen sind mindestens 85 Prozent der EFRE-Mittel der Förderung für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa (Politikziel 1) sowie eines grüneren, CO2-freien Europas (Politikziel 2) einzusetzen, in Übergangsregionen beträgt der Anteil 70 Prozent. Alle Regionen setzen mindestens 30 Prozent ihrer Mittel für das Politikziel 2 ein.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des EFRE im Förderzeitraum 2021-2027 sind:
- Förderung von Innovation, Forschung und technologischer Entwicklung mit dem Ziel, die anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur in regionalen Wachstums- und Zukunftsfeldern auszubauen, Steigerung von technologieorientierten Gründungen und Förderung der Zusammenarbeit regionaler Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft.
- Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor allem durch Förderung von Wachstums- und Innovationsprozessen und durch Unterstützung innovativer Gründungen, Förderung von Markterschließung und Internationalisierung von KMU.
- Reduzierung von CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft: Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden, der Unterstützung von Unternehmen bei der energieeffizienten Produktion sowie Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen, innovativen städtischen Mobilität.
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenprävention und -resilienz.
- Förderung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung. Hierfür sollen mind. acht Prozent der Fördermittel auf nationaler Ebene eingesetzt werden.
Daneben fördert der EFRE im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ/Interreg) auch Maßnahmen zur Entwicklung von grenzüberschreitenden Projekten zwischen den Mitgliedstaaten, die transnationale und interregionale Zusammenarbeit sowie die Schaffung von Netzwerken und den Erfahrungsaustausch zwischen regionalen und lokalen Behörden. Dafür erhält Deutschland im Förderzeitraum 2021-2027 ca. 1 Milliarde Euro.
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der Europäischen Union. Durch das Zusammenlegen des bisherigen ESF, des bisherigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) wird der Fokus noch stärker auf ein sozialeres Europa ausgerichtet. Deutschland erhält im Förderzeitraum 2021-2027 rund 6,5 Milliarden Euro aus dem ESF Plus.
Mit diesen Mitteln werden insbesondere arbeitslose Menschen, junge Menschen auf ihrem Weg in den Beruf, Migranten und Migrantinnen, Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, die Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes zu bewältigen. Dafür setzt der ESF Plus auf die Umsetzung und praktische Hilfe vor Ort. Zudem setzt sich der ESF Plus für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie gegen Diskriminierung jeglicher Art ein. Die Planung und Umsetzung von ESF Plus geförderten Maßnahmen erfolgt im Einklang mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Schwerpunkte des ESF Plus im Förderzeitraum 2021-2027 sind:
- Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung
- Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut
- Integration in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
- Soziale Innovationen
- Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen
Die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung für den ESF Plus liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond – JTF) ist ein neuer Strukturfonds im Förderzeitraum 2021 – 2027 und Teil des europäischen Green Deal, der als Wachstumsstrategie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll. Der JTF soll dazu beitragen, dass die regionalen Unterschiede auf Grund der klimapolitischen Maßnahmen nicht zunehmen. Hierfür unterstützt der JTF Regionen und Sektoren, die besonders vom Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind.
Deutschland erhält im Förderzeitraum 2021-2027 rund 2,5 Milliarden Euro, die in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für den zukunftsorientierten Strukturwandel in den Braunkohlerevieren sowie in Gebieten, die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung sowie Erdölverarbeitung stark betroffen sind, eingesetzt werden. Die Förderung soll dazu beitragen, die Wirtschaft umzustrukturieren, Erwerbsmöglichkeiten sowie Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte zu sichern und ökologische Herausforderungen zu bewältigen.
Der JTF ist zudem die erste von drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition Mechanism – JTM). Die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung für den JTF liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und der integrierten Meerespolitik der Europäischen Union. Aus dem Fonds kann die Entwicklung innovativer Vorhaben unterstützt werden, um eine nachhaltige Fischerei und eine nachhaltige Wirtschaft auf dem Meer und an Küsten zu fördern und damit auch einen Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten. Gleichzeitig trägt der Fonds dazu bei, die biologischen Meeresschätze und eine gesunde Meeresumwelt wiederherzustellen und zu erhalten.
Deutschland erhält im Förderzeitraum 2021-2027 aus dem EMFAF rund 212 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln können Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten unterstützt und Vorhaben finanziert werden, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern. Außerdem sieht der Fonds die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur vor. Der EMFAF soll insbesondere genutzt werden, um die kleine Küstenfischerei, junge Fischerinnen und Fischer und Gebiete in äußerster Randlage zu unterstützen.
Die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung für den EMFAF liegt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Der Kohäsionsfonds unterstützt mit einem EU-weiten Budget von 63,4 Milliarden Euro ausschließlich Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Verkehrsnetze und beteiligt sich zusammen mit dem EFRE an mehrjährigen, dezentral verwalteten Investitionsprogrammen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten auszugleichen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Der Kohäsionsfonds wird nur in den weniger entwickelten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingesetzt, deren Pro-Kopf-Einkommen unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Das sind im Förderzeitraum 2021-2027 Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Deutschland erhält aufgrund seines wirtschaftlichen Entwicklungsstandes aus diesem Fonds keine Fördermittel.
REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe bzw. Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) ist das zweitgrößte Förderinstrument des europäischen Aufbauplans NextGenerationEU, mit dem die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19 Pandemie in Europa abgefedert werden sollen. Die REACT-EU-Mittel dienen aber nicht allein der Krisenbewältigung und der Linderung der Krisenfolgen, sondern schlagen auch eine Brücke zur langfristig angelegten grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft. Deutschland erhält rund 2,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2020-2023. Diese Mittel werden in den Ländern und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die bestehenden EFRE- und ESF-Programme des auslaufenden Förderzeitraums 2014-2020 umgesetzt. Weitere Informationen zu REACT-EU finden Sie hier.
Finanzielle Ausstattung

© Europäische Kommission, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Übersicht zum EU-Mitteleinsatz in der FP 2021-2027 in DEU (XLSX, 13 KB)

© Europäische Kommission, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Strukturfonds funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung: Werden Projekte mit europäischen Mitteln gefördert, müssen stets auch öffentliche Mittel des betreffenden Landes beigesteuert werden. Damit sind die tatsächlich eingesetzten Fördermittel deutlich höher.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der EU Kohäsions- und Strukturpolitik umfassen, neben den Artikeln 174 bis 178 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassenen Verordnungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie die zur Durchführung und Umsetzung der Strukturfondserlassenen Delegierten Verordnungen und Leitlinien.
Im Juli 2021 sind die für die EU-Kohäsions- und Strukturpolitik 2021-2027 maßgeblichen Verordnungen in Kraft getreten. Rat und Europäisches Parlament haben auf der Basis der Vorschläge der Europäischen Kommission eine gemeinsame Dach-Verordnung für alle Strukturfonds und fünf fondspezifische Verordnungen verhandelt:
- Allgemeine Dach-Verordnung für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (VO (EU) 2021/1060) (PDF)
- EFRE/Kohäsionsfonds-Verordnung (VO (EU) 2021/1058) (PDF)
- ESF Plus-Verordnung (VO (EU) 2021/1057) (PDF)
- JTF-Verordnung (VO (EU) 2021/1056 (PDF)
- ETZ-Verordnung (VO (EU) 2021/1059) (PDF)
- EMFAF-Verordnung (VO (EU) 2021/1139) (PDF)
Die Verordnungen bilden die strategische Seite der Kohäsions- und Strukturpolitik ab und legen die Ausrichtung der Investitionen der Strukturfonds auf die fünf Politikziele des intelligenten, grünen, besser vernetzten, sozialen und bürgernahen Europas fest.
Nach Art. 175 AEUV erstattet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strukturpolitik.
Der achte Kohäsionsbericht der Kommission wurde im Februar 2022 veröffentlicht. Er bietet eine umfassende Bestandsaufnahme über die Verwendung der Strukturfonds zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung in den europäischen Regionen.
Umsetzung der Strukturfonds in Deutschland im Förderzeitraum 2021-2027
Aufgrund der föderalen Struktur werden die Strukturfonds in Deutschland zum größten Teil auf Ebene der Bundesländer umgesetzt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen und sektoralen Besonderheiten wird die Förderung in sogenannten Programmen konkretisiert. Die Grundlage bildet eine gemeinsame Förderstrategie, die in der Partnerschaftsvereinbarung für die Umsetzung der Strukturfonds in Deutschland festgehalten ist. Darin werden vor allem die strategische Ausrichtung für alle Förderprogramme und die Vorkehrungen für einen wirksamen und effizienten Einsatz der Mittel dargelegt. In den Prozess der Erstellung hat das BMWK die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Bundesressorts, der Länder sowie der Europäischen Kommission eng eingebunden. Auch die Wirtschafts-, Sozial- und die Partner der Zivilgesellschaft haben sich umfassend an der Abstimmung beteiligt.
Insgesamt wird die Partnerschaftsvereinbarung durch 66 Programme umgesetzt:
- 11 länderspezifische EFRE-Programme,
- 14 länderspezifische ESF+-Programme,
- 1 Multifonds-Programm für EFRE und ESF+,
- 4 Multifonds-Programme für EFRE und JTF, 1 Multifonds-Programm für ESF+ und JTF,
- 1 ESF+-Programm des Bundes
- 23 ETZ-Programme und
- 1 nationales Programm für den EMFAF.
Diese Programme wurden in den zuständigen Bundesressorts und Ländern erarbeitet und von der Europäischen Kommission genehmigt. Die genehmigten Programme sind beispielsweise für den EFRE auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltungsbehörde zu finden. In 2025 wird eine Evaluierung aller Programme stattfinden, um sie bei Bedarf an veränderte volkswirtschaftliche Bedingungen anzupassen.
Rolle des BMWK
Das BMWK als federführendes Bundesressort und Europaministerium koordiniert die europäische Kohäsions- und Strukturpolitik, d. h. es stimmt die nationale Position bei Strukturfonds-übergreifenden Fragen zwischen den Bundesressorts und Ländern ab, bündelt die Interessen und vertritt sie bei den für die Kohäsions- und Strukturpolitik zuständigen Gremien des Rates und der Europäischen Kommission in Brüssel. In Bezug auf den EFRE, JTF und ETZ fungiert das BMWK als Koordinierungsstelle hinsichtlich aller diese Fonds betreffenden Fragen und steht sowohl den Ländern als auch der Europäischen Kommission als Ansprechpartner auf nationaler Ebene zur Verfügung.
Das BMWK nimmt zudem die Aufgabe des nationalen Koordinators für Sichtbarkeits-, Transparenz- und Kommunikationstätigkeiten der Strukturfonds und die ebenfalls durch die allgemeine Dach-Verordnung umfassten HOME-Fonds AMIF [Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds], ISF [Fonds für die innere Sicherheit] und BMVI [Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik] wahr: Konkrete Informationen zu den Förderprogrammen, -inhalten und -aufrufen sowie die Liste der Vorhaben finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten des Bundeslandes oder des Fachressorts. Einen guten Gesamtüberblick zu den bisher in allen Regionen Europas geförderten Maßnahmen und Projekten sowie zu den unterstützten Fördernehmern ermöglicht die Plattform KOHESIO.
Kontakte
EFRE und JTF – Kontakte in den Bundesländern
Eine Liste der Verwaltungsbehörden und zwischengeschalteten Stellen in den Bundesländern [Stand: 12.12.2022] finden Sie hier (PDF, 138 KB).
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Referat 43 - EFRE-Verwaltungsbehörde Kernerplatz 10 70182 Stuttgart E-Mail: efre-bw@mlr.bwl.de Website: www.efre-bw.de | ![]() |
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Referat 51 – EFRE-Verwaltungsbehörde Prinzregentenstraße 28 80525 München E-Mail: infoefre@stmwi.bayern.de Website: www.efre-bayern.de | ![]() |
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Referat IV C – Europäische Strukturfondsförderung Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin E-Mail: efre-berlin@senweb.berlin.de Website: www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeische-strukturfonds | ![]() |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Referat 55 – EFRE/JTF Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam E-Mail: efreinfo@mwae.brandenburg.de Website: efre.brandenburg.de und jtf.brandenburg.de | ![]() |
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Referat Z3 – Verwaltungsbehörde des EFRE, europäische Wirtschafts- und Strukturpolitik Zweite Schlachtpforte 3 28195 Bremen E-Mail: efre.kontakt@wae.bremen.de Website: www.efre-bremen.de | ![]() |
Behörde für Wirtschaft und Innovation Freie und Hansestadt Hamburg EFRE Verwaltungsbehörde Alter Steinweg 4 20459 Hamburg E-Mail: efre@bwi.hamburg.de Website: www.hamburg.de/efre | ![]() |
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Referat II 6 – EFRE-Verwaltungsbehörde Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden E-Mail: efre@wirtschaft.hessen.de Website: www.efre.hessen.de | ![]() |
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Referat 350 EFRE-Fondsverwaltung / Bescheinigungsbehörde Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin E-Mail: WM_EFRE@wm.mv-regierung.de Website: www.europa-mv.de/foerderinstrumente/fonds_mv | ![]() |
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Referat 103 -Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+, ELER-Koordinierung Osterstr. 40 30159 Hannover E-Mail: EFRE-ESF-Verwaltungsbehoerde-Niedersachsen@mb.niedersachsen.de Website: www.europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de/startseite/regionen_und_foerderung/efre_und_esf | ![]() |
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen EFRE und JTF Verwaltungsbehörde Berger Allee 25 40213 Düsseldorf E-Mail: efre.verwaltungsbehoerde@mwike.nrw.de Website: www.efre.nrw.de | ![]() |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz EFRE-Verwaltungsbehörde (Referat 8304) Stiftsstraße 9 55022 Mainz E-Mail: efre-verwaltungsbehoerde@mwvlw.rlp.de Website: www.efre.rlp.de | ![]() |
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Referat E/5 – EFRE-Verwaltungsbehörde Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken E-Mail: referat.e5@wirtschaft.saarland.de Website: www.efre.saarland.de | ![]() |
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Verwaltungsbehörden EFRE/JTF Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden E-Mail: eu-info@smwa.sachsen.de Website: www.europa-foerdert-sachsen.de | ![]() |
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF Editharing 40 39108 Magdeburg E-Mail: esif.mf@sachsen-anhalt-de Website: europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/esi-fonds-in-sachsen-anhalt | ![]() |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein Referat 21 - EFRE-Verwaltungsbehörde Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel E-Mail: EFRE.Schleswig-Holstein@wimi.landsh.de Website: www.schleswig-holstein.de/efre | ![]() |
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Verwaltungsbehörde und Bescheinigungsbehörde/ Rechnungsführende Stelle EFRE Max-Reger-Str. 4-8 99096 Erfurt E-Mail: infoefre@tmwwdg.thueringen.de Website: www.efre-thueringen.de | ![]() |
ESF+- Bundesprogramm
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde Rochusstr. 1 53123 Bonn E-Mail: VIGruEF1@bmas.de Websites: www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europaeische-Fonds/europaeische-fonds.html und www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html | ![]() |
ESF+ -Länderprogramme
Kontakte zu den Verwaltungsbehörden der Länder finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/ESF-Kontaktstellen/inhalt.html
ETZ / Interreg
Eine Liste der Verwaltungsbehörden der Interreg – Programme mit deutscher Beteiligung, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, finden Sie hier (PDF, 104 KB).
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Referat EB4 Scharnhorststr. 34–37 10115 Berlin E-Mail: buero-eb4@bmwk.bund.de Website: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Europa/etz-verknuepfungen-kontakt-laender.html Über diese Seite erhalten Sie auch Zugang zu den einzelnen Programmen. | ![]() |
EMFAF-Programm
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Weitere Informationen und Länderkontakte finden Sie hier: https://www.portal-fischerei.de/bund/weitere-informationen/fischereireferenten-des-bundes-und-der-laender | ![]() |
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge AMIF-Verwaltungsbehörde Frankenstr. 210 90461 Nürnberg Kontaktformular auf der Website Website: www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF21 | ![]() |
Innensicherheitsfonds (ISF)
Bundeskriminalamt Referat IZ 22 - Verwaltungsbehörde ISF Postfach 44 06 60 12006 Berlin Kontaktformular auf der Website Website: www.innerersicherheitsfonds.de/Innerersicherheitsfonds/DE/Home | ![]() |
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI)
Bundespolizeipräsidium E-Mail: bpolp.referat.44.bmvi-vb@polizei.bund.de | ![]() |