Mit dem Montrealer Protokoll wurde der vollständige Verzicht auf ozonschichtschädigende Stoffe völkerrechtlich verbindlich festgelegt. Die beteiligten Industriestaaten verpflichten sich darin, bis zum 1. Januar 1996 die Produktion und den Verbrauch von vollhalogenierten FCKW, von Tetrachlorkohlenstoff und von 1,1,1-Trichlorethan einzustellen. Die in Artikel 5 genannten Staaten (Entwicklungsländer) haben sich zu einem etappenweisen Ausstieg bis zum Jahr 2010 verpflichtet. Nicht vom Montrealer Protokoll erfasst ist die Produktion und Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe als Ausgangsstoffe, da diese in der weiteren Verarbeitung vollständig zerstört oder umgewandelt werden.

In der Europäischen Union wird das Montrealer Protokoll u. a. durch die Verordnung Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen umgesetzt.