In Deutschland wird die Chemikaliensicherheit gegenwärtig durch das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) geregelt. Auf dessen Grundlage regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen und die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ihr Inverkehrbringen. Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) regelt das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Regelungen über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten beinhaltet das Biozidgesetz (PDF: 639KB). Diese Gesetze und Verordnungen dienen zum Teil der Umsetzung europäischer Regelungen in deutsches Recht. Einige Bereiche sind auf europäischer Ebene allerdings nicht oder nicht so weitgehend geregelt.