Die Industrie Deutschland (hier definiert als Verarbeitendes Gewerbe und Bauwirtschaft) ist mit 755 Mrd. Euro. Bruttowertschöpfung und 10 Millionen Erwerbstätigen im Jahr 2021 ein Pfeiler des Wohlstands in Deutschland. Gleichzeitig ist die Industrie in 2021 für etwa 24% der Emissionen von Treibhausgasen (THG) in Deutschland verantwortlich. Die Eisen- und Stahlindustrie, die Zementindustrie und die Chemieindustrie sind dabei die drei bedeutendsten THG-Emittenten.

Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität legt das kürzlich novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) für den deutschen Industriesektor ehrgeizige Ziele fest. So sollen bis 2030 die THG-Emissionen auf 118 Mio. Tonnen sinken. Das entspricht einer weiteren Reduktion um ein Drittel im Vergleich zu den Emissionen des Jahres 2021, die bei 181 Mio. Tonnen lagen.

In den letzten Jahren – bis 2021 während einer Phase des wirtschaftlichen Wachstums mit steigender Bruttowertschöpfung – konnten insbesondere durch Effizienzmaßnahmen bereits deutliche Einsparungen erreicht werden. Im Jahr 2021 wurden die Ziele des KSG für den Industriesektor um eine Mio. Tonnen übererfüllt. Die bisherigen Maßnahmen und Förderinstrumente sind jedoch nicht ausreichend, um die durch die Novelle des KSG verschärften Emissionsziele zu erreichen.

Hierfür ist eine grundlegende Transformation von industriellen Produktionsprozessen notwendig. Diese Transformation muss auf Lösungen der Dekarbonisierung, Elektrifizierung und Kreislaufwirtschaft aufbauen. Die Bundesregierung setzt hierfür auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere die CO2-Bepreisung über den europäischen Emissionshandel, das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland , sowie auf eine ergänzende Förderung zukunftsfähiger Technologien. Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Zukunftspaket, das im Juni 2020 verabschiedet wurde, bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Emissionsziele im Industriesektor zu erreichen.

Das Ziel des BMWK ist es, die Entstehung einer Innovationsdynamik für Klimaschutz in der Industrie zu unterstützen. Hierzu ist es wichtig, einen Rahmen zu schaffen, damit die Industrie die in dieser Dekade anstehenden Reinvestitionsfenster zum klimafreundlichen Umbau ihrer Produktionsanlagen nutzen kann. Start-ups sowie etablierte Industrieunternehmen können durch die Ausrichtung auf klimaneutrale Zukunftsmärkte in der bevorstehenden Transformation mittel- bis langfristig neue Wertschöpfungsmodelle und Wettbewerbsvorteile erzeugen und volkswirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze schaffen. Nötig ist dazu ein verlässlicher Rahmen, der Investitionen ermöglicht, Kosten planbar macht und Standards und Labels für klimafreundliche Produkte definiert. Durch zielgerichtete Förderinstrumente kann ein Beitrag dazu geleitstet werden, dass neue Technologien frühzeitig entwickelt und in der Breite eingesetzt werden können. Hierzu sollten Förderprogramme möglichst technologieoffen ausgestaltet sein, um eine Suche nach den besten Lösungen zu ermöglichen.

Das BMWK bietet derzeit die folgenden Förderprogramme an:

• Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Wasserstoffeinsatz in der Industrie, IPCEI Wasserstoff
IPCEIs in der Batteriezellfertigung
CO2-Vermeidung und Nutzung in Grundstoffindustrien
Technologietransfer-Programm Leichtbau
Dekarbonisierung in der Industrie

Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms entwickelt die Bundesregierung derzeit für die Industrie ein Förderprogramm Klimaschutzverträge (sog. Carbon Contracts for Difference), das eine Unterstützung von Betriebskosten ermöglichen und bessere Planungssicherheit schaffen soll. So wird die Umstellung auf emissionsarme, häufig noch teurere Energieträgerwie z.B. Wasserstoff gefördert und möglich gemacht.Darüber hinaus sollen grüne Leitmärkte angereizt werden, um frühzeitig Nachfrage nach grünen Produkten zu schaffen.

Zugleich setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass mit dem European Green Deal auf europäischer Ebene ein stimmiger Gesamtrahmen für eine klimafreundliche und wettbewerbsfähige Industrie etabliert wird. Der Rahmen soll Investitionen in klimafreundliche Produktionsanlagen und effiziente Wertschöpfung fördern, effektiv vor Carbon Leakage schützen und einen EU-Binnenmarkt für klimafreundliche Produkte schaffen. Die Bundesregierung steht im intensiven Dialog mit internationalen Partnern, um dafür Sorge zu tragen, dass der Klimaschutz in der Industrie eingebettet ist in offene Märkte und einen fairen internationalen Wettbewerb auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer und multilateral abgestimmter Regeln.