Der Fachausschuss für Bergrecht ist als Arbeitsgremium ein ständiger Unterausschuss des Bund-Länder-Ausschusses Bergbau. Er hat die Aufgabe einer gegenseitigen Information und Koordination zu rechtlichen Fragestellungen der für den Bergbau zuständigen obersten und oberen Bergbehörden in den Ländern sowie im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Er erarbeitet im Auftrag des LAB Grundsätze zum Vollzug des Bundesberggesetzes und Auslegungshinweise zu der den Bergbau betreffenden Rechtsprechung. Die Arbeitsergebnisse des Fachausschusses werden dem LAB vorgelegt, der über diese beschließt und sie den Ländern zur Umsetzung empfehlen kann.