Die Herausforderung Klimaschutz wurde von der internationalen Politik in den 1990er Jahren aufgegriffen und führte im Jahre 1997 zum Abschluss des nach dem Verhandlungsort (Kyoto, Japan) benannten "Kyoto-Protokolls" und zum UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen. Aufgrund eines langwierigen Ratifizierungsprozesses trat das Protokoll aber erst 2005 in Kraft.

Im Kyoto-Protokoll Kyoto-Protokoll (PDF: 74,9 KB, deutsch, englisch) verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von sechs Treibhausgasen in der ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken.

Nach der Abrechnung der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode (2008 - 2012) hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 Prozent gegenüber 1990 reduziert; Deutschland hatte somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 Prozent erreicht (siehe auch: Deutsche Klimaschutzpolitik).

Auf der Klimakonferenz in Doha, Katar, verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls im Dezember 2012 darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Damit gingen die EU und einige weitere Industrieländer, unter anderem Australien, Norwegen und die Schweiz weitere Minderungsverpflichtungen ein.

Die "zweite Verpflichtungsperiode" sollte die Übergangsphase von 2013 bis zum Inkrafttreten des neuen globalen Klimaabkommens (ab 2020, siehe nächsten Abschnitt) abdecken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu mindern.