Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu fairen Bedingungen zu gewährleisten.

In den Märkten Post und Telekommunikation achtet die Bundesnetzagentur zudem auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen (Universaldienstleistungen) und stellt knappe Ressourcen wie Funkfrequenzen und Rufnummern bereit. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und kann zur Beilegung von Streitigkeiten als Schlichtungsstelle angerufen werden. Um Handelshemmnisse abzubauen und einen freien Warenverkehr sicherzustellen, sowie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Geräten überwacht die Bundesnetzagentur in Verkehr gebrachte Produkte nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln sowie dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Sie ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur).

Im Rahmen der Energieregulierung sind die zentralen Aufgaben insbesondere die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas, die Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher, die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen und die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke.

Seit 2011 ist die Bundesnetzagentur darüber hinaus für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze durch Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes verantwortlich.