Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Zusätzlich können Sie in die Nutzung zweier Videodienste einwilligen. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Ministeriums erfolgt über die Infrastruktur des amerikanischen Dienstleisters Vimeo.com. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an Vimeo ein, und erlauben Sie Vimeo, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unseren Livestream-Videodienst nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie steuern, ob Sie den Videodienst Vimeo zur Live-Übertragung freigeben wird oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Haushalt 2017
Einzelplan 09: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Einleitung
"Wirtschafts-, energie- und forschungspolitische Schwerpunktaufgaben stärken, zusätzliche Investitionsanreize schaffen und internationale Verpflichtungen erfüllen"
Der Haushaushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Jahr 2017 beschlossen. Er beläuft sich auf insgesamt rund 7,735 Milliarden Euro (2015: 7,395 Milliarden Euro; 2016: 7,621 Milliarden Euro).
Das BMWK trägt mit Investitionen und Fördermaßnahmen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung bei. Im Mittelpunkt stehen hierbei Investitionen im Rahmen der Energiewende, die Digitalisierung insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen und die Entlastung der kommunalen Haushalte.
Zahlreiche Fördermaßnahmen sind vor allem auf die Stärkung des Mittelstandes ausgerichtet - insbesondere durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen. Einen Schwerpunkt bildet die Umsetzung der Energiewende, hier vor allem die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und des zusätzlichen Klimaschutzpakets zur Einsparung von 5,5 Millionen Tonnen CO2.
Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen des Investitionspakets der Bundesregierung ist es gelungen, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) auf das in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Niveau anzuheben. Mit dem Haushaltsentwurf können neue Förderschwerpunkte gesetzt werden.
Innovationsförderung und -beratung
Schwerpunkt der Förderung des innovativen Mittelstandes ist das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit rund 548 Mio. Euro. Den neuen Ländern sollen mindestens 40 Prozent dieser Mittel zugute kommen.
Das Beratungsprogramm go-Inno unterstützt mit mehr als 7 Mio. Euro kleine und mittlere Unternehmen bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete Beratungen. Für die Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft im Bereich der Technologien für zivile Sicherheit sind Mittel in Höhe rund 7,5 Mio. Euro vorgesehen.
Industrieforschung für Unternehmen
Für die Unterstützung der Industrieforschung für Unternehmen stehen rund 240 Mio. Euro zur Verfügung. Damit werden zum einen vorwettbewerbliche Forschungsaufgaben mit hohem Umsetzungspotenzial gefördert und zum anderen Projekte gemeinnütziger externer Forschungseinrichtungen in den neuen Ländern, die keine staatliche Grundfinanzierung erhalten. Die verfügbaren Haushaltsmittel konnten damit gegenüber den Vorjahren deutlich gesteigert werden.
Technologie- und Innovationstransfer
Unter der Dachmarke TuIT wird mit rund 29 Mio. Euro der Technologie- und Innovationstransfer unterstützt. Hierzu gehören beispielsweise Fördermaßnahmen zur Sicherung und Verwertung geistigen Eigentums sowie die Förderung des Normenwesens.
Neue Mobilität
Im Bereich neue Mobilität werden von 110 Mio. Euro rund 65 Mio. Euro für die Maritime Wirtschaft und rund 45 Mio. Euro für neue Verkehrstechnologien eingesetzt. Im Bereich der Maritimen Wirtschaft wurde die bisherige Titelstruktur für Technologieförderung, Innovationsbeihilfen und Maritime Sicherheit fortgeführt und zusätzlich durch eine Ausweitung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit flexibler ausgestaltet. Von den insgesamt für die Maritime Wirtschaft vorgesehenen 65 Mio. Euro sind 3 Mio. Euro verbindlich für den Bereich "Maritime Sicherheit" vorgesehen. Die Innovationsbeihilfen für Werften werden auf dem Niveau von 2016 fortgeführt.
Luft- und Raumfahrt, DLR
Für die Forschungsförderung der technologieintensiven Luftfahrtindustrie sind 2017 insgesamt rund 152 Mio. Euro vorgesehen. Der Bund wird für geplante Neubewilligungen über die nächsten Jahre bis zu 134 Mio. Euro bereit stellen, um in der zivilen Luftfahrtindustrie international wettbewerbsfähige Forschungsrahmenbedingungen und einen Beitrag zur Sicherung hoch qualifizierter Arbeitsplätze in Deutschland zu leisten.
In der Raumfahrt stehen inklusive der Grundfinanzierung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) (in der auch die Programmbereich Luftfahrt, Energie und Verkehr enthalten sind) 2017 rund 1,46 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sind knapp 276 Mio. Euro im Nationalen Weltraumprogramm veranschlagt. Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA sinken 2017 auf rd. 755 Mio. Euro ab. Dies ist auf den deutschen Anteil an der Entwicklung der Trägerrakete Ariane 6 zurückzuführen. Die Entwicklungskosten fallen in 2017 planmäßig geringer aus als noch im Jahr 2016. Das BMWK fördert auf diesem Wege den Fortschritt der Raumfahrttechnologie und trägt wesentlich zur Erhaltung einer wettbewerbsfähigen europäischen und deutschen Raumfahrtindustrie bei. Für das DLR sind für die Gründung von sechs neuen Instituten an den Standorten Augsburg, Bremerhaven, Dresden, Hamburg, Jena und Oldenburg sowie zur Fortführung des Vorhabens "Echzeitdienste in der Maritimen Sicherheit" insgesamt 45 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen.
Digitale Agenda
Im Bereich der Digitalen Agenda werden die Mittel auf 173 Mio. Euro erhöht. Schwerpunkt ist die Entwicklung digitaler Technologien, für die mehr als 59 Mio. Euro veranschlagt werden. Hinzu kommt die Anfinanzierung eines europäischen Mikroelektronikprogramms zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie mit Ausgaben von 50 Mio. Euro sowie 800 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen in 2017.Weitere Schwerpunkte sind die Einführung und Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechniken in mittelständischen Betrieben und im Handwerk ("Mittelstand digital"). Hier wurden die Mittel in 2017 deutlich auf 42 Mio. Euro gesteigert. Ebenfalls aufgewachsen ist der Bereich "Potenziale der digitalen Wirtschaft", aus dem z. B. Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheilt in KMU unterstützt werden.
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Initiative "Neue Gründerzeit"
Innovative Unternehmensgründungen werden 2017 mit insgesamt 84 Mio. Euro unterstützt. Unter anderem soll mit demFörderprogramm EXISTeine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen etabliert und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht werden. DerInvestitionszuschuss für Business Angels (INVEST)zielt auf eine Stärkung des Wagniskapitalmarktes in Deutschland. Hierfür werden 2017 Mittel in Höhe von 46 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Daneben wird derHigh-Tech-Gründerfonds, dessen Finanzierung seit 2013 aus dem Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens (ERP)erfolgt, weiterhin Finanzierungen für technologieorientierte Unternehmensgründungen gewähren. Für weitere Projekte derInitiative "Neue Gründerzeit"stehen 5,5 Mio. Euro bereit.
Fachkräftesicherung/Berufliche Bildung
Zur Unterstützung der Fachkräftesicherung stehen 2017 insgesamt rund 27 Mio. Euro zur Verfügung. Die 2012 als Teil der Fachkräfteoffensive von BMAS, BMWK und BA gestartete erfolgreiche Kampagne zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland wird auch in 2017 mit 4,5 Mio. Euro fortgeführt. Im Rahmen der neuen Allianz für Aus- und Weiterbildung (Laufzeit 2015 bis 2018) sind für gemeinsame Initiativen mit den Ländern und den Sozialpartnern rund 6,5 Mio. Euro etatisiert.
Für die Vermittlung sozialer Kompetenz in der Ausbildung stehen 2017 erneut 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Vermittlung sozialer Kompetenz soll die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und die anschließende Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erhöhen und zugleich einen Beitrag zur ressortübergreifenden Strategie zur Demokratieförderung und Extremismusprävention leisten.
Das Programm Berufliche Bildung (rund 45 Mio. Euro) unterstützt überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft. Ergänzend stehen aus dem Investitionspakt zusätzlich 8 Mio. Euro p.a. in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 zur Verfügung.
Regionale Wirtschaftsförderung
Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sind 2017 insgesamt 624 Mio. Euro vorgesehen. Der Ansatz von 600 Mio. Euro wird um 24 Mio. Euro aus dem zusätzlichen Investitionspaket ergänzt. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur von 1,25 Mrd. Euro in strukturschwachen Regionen mobilisiert werden.
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Das "Unternehmerische Know-how" vor allem des deutschen Mittelstandes wird in 2017 mit rund 38 Mio. Euro gefördert. Das gebündelte Programm unterstützt durch verschiedene Maßnahmen kleine und mittlere Unternehmen bei der frühzeitigen Inanspruchnahme von externem, qualifiziertem Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung
Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft
Für die Unterstützung und Erschließung neuer Leitmärkte im Dienstleistungssektor und zur Erschließung der Potenziale in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Tourismus u. a. stehen 2017 insgesamt rund 21 Mio. Euro zur Verfügung. Dazu gehört auch ein Programm zur Förderung der Filmwirtschaft in Höhe von 10 Mio. Euro, das der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Filmstandorts Deutschland dienen soll. Dabei wird der Einsatz moderner Technik aus Deutschland besonders berücksichtigt.
Energie und Nachhaltigkeit
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Für Forschung und Entwicklung im Bereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen werden in Umsetzung des 6. Energieforschungsprogrammsetwa 466 Mio. Euro für 2017 bereitgestellt.
Steigerung der Energieeffizienz
Für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere die unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen und private Verbraucher, stehen für 2017 rund 41 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Energieeffizienzpakets werden im Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt.
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
Das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt im Wärmemarkt sowie der Energiegewinnung aus Geothermie und Biomasse verfügt über Mittel in Höhe von insgesamt rund 230 Mio. Euro in 2017. Auch hier sind im EKF ergänzend Mittel vorgesehen (s. u.). Die bislang hier mit veranschlagten Ausgaben für wissenschaftliche Unterstützung im Bereich Strom und Netze sowie für den Betrieb der Clearingstelle EEG wurden in einen eigenen Titel umgeschichtet.
Auslaufen der Steinkohlesubventionen/Wismut-Sanierung
Für den Steinkohlenbergbau sind im Rahmen der beschlossenen sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus einschließlich des Anpassungsgeldes für ausscheidende ältere Beschäftigte Mittel in Höhe von rund 1,162 Mrd. Euro vorgesehen. Für die fortlaufende Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranerzbergbauflächen in Sachsen und Thüringen durch die Wismut GmbH sind für 2017 Mittel in Höhe von insgesamt 216 Mio. Euro vorgesehen, darunter 8 Mio. Euro für die Sanierung von Altstandorten im Freistaat Sachsen sowie alleine 84 Mio. Euro für Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Energetische Gebäudesanierung
Zur Ausfinanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen im KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" sind Mittel in Höhe von rund 455 Mio. Euro veranschlagt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein wesentliches Element der Energiewendeund ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich. Neuzusagen in diesen Förderprogrammen werden seit 2012 über Mittel des EKF finanziert (s. u.).
Chancen der Globalisierung
Erschließung von Auslandsmärkten
Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung wurden in einem "Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten" (rund 84 Mio. Euro) gebündelt. Das Programm besteht aus verschiedenen Exportinitiativen, Messebeteiligungen, der Managerfortbildung und der Mitgliedschaft Deutschlands in der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI).
Dienstleistungen der GTAI
Ein wichtiges Standbein für den Außenhandel ist zudem die Außenwirtschaftsförder- und Standortmarketing- gesellschaft des Bundes, Germany Trade and Invest (GTAI). Hierfür sowie für das Netzwerk der Auslandshandelskammern sind rund 70 Mio. Euro vorgesehen.
Sonstiges
Darüber hinaus werden aus diesem Kapitel auch das langfristige Großprojekt "Errichtung einer Stadtbahn in Ho-Chi-Minh-Stadt", die Teilnahme Deutschlands an Weltausstellungen (rund 7 Mio. Euro), Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland (u. a. WTO, ITU und OECD) sowie die institutionelle Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT, rund 31 Mio. Euro) finanziert.
Sonstige Bewilligungen
Neben den Ausgaben für die kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts- und technologiepolitischer Vorhaben stehen im Kapitel 0910 rund 51 Mio. Euro für Forschung und die Beteiligung des Bundes an acht dem BMWK zugeordneten Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz e.V. (WGL) sowie 2,7 Mio. Euro für Schwerpunktvorhaben der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer zur Verfügung. Weiterhin veranschlagt sind Mittel für das Bündnis Zukunft der Industriemit 5 Mio. Euro.
Energie- und Klimafonds (EKF)
Die gezielten Förderungen des BMWK werden 2017 durch zusätzliche Mittel von insgesamt rund 2,8 Mrd. Euro aus dem EKF ergänzt. Damit ist der EKF für das BMWK das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende. Für Energieforschung in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sind knapp 110 Mio. Euro veranschlagt, für den Energieeffizienzfonds rund 463 Mio. Euro und für Elektromobilität rund 66,5 Mio. Euro. Zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stehen gut 87 Mio. Euro im Rahmen des Markteinführungsprogramms zur Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien (MAP) bereit.
Für Neuzusagen im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung sind Mittel in Höhe von 2 Mrd. Euro etatisiert. Für die Förderung der Pumpen- und Heizungsoptimierung stehen 346 Mio. Euro zur Verfügung, 165 Mio. Euro werden für das Anreizprogramm Energieeffizienz bereitgestellt sowie weitere 100 Mio. Euro für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ("STEP up!"). Zudem sind im Jahr 2017 für Zuschüsse an stromintensive Unternehmen mit dem Ziel des Ausgleichs emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen (Strompreiskompensation) 300 Mio. Euro vorgesehen. Etwa 17,5 Mio. Euro stehen für Internationale Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaften und Technologiezusammenarbeit zur Verfügung, hinzu kommen 4,5 Mio. Euro zur Förderung der Kooperation mit anderen Staaten im Rahmen der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien. Weitere 4 Mio. Euro sind für die Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen vorgesehen. Erstmalig werden in 2017 Ausgaben für Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende im Bereich Strom und Netze mit rund 105 Mio. Euro veranschlagt. Dort werden zum Teil bereits laufende Maßnahmen in diesem Bereich gebündelt veranschlagt. Zudem sind in 2017 für die Förderung zum Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) Ausgaben in Höhe von 192 Mio. Euro (Bundesanteil) vorgesehen.
Weiterführende Informationen
25.11.2016 - Download - Wirtschaftliche Entwicklung
Publikation:Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 - Einzelplan 09