Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert derzeit 460 Beratungsstellen im Handwerk (346 bei Handwerkskammern und 114 bei Landesfachverbänden des Handwerks). Des Weiteren werden 62 Informationsstellen bei Zentralfachverbänden gefördert, die bis auf einige Ausnahmen keine Beratungsfunktionen wahrnehmen. Die Förderung erfolgt ab 1. April 2017 auf der Grundlage der Richtlinien des Bundes zur Förderung eines Innovationsclusters im Handwerk durch ein Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk (Know-how-Transfer im Handwerk) vom 10. Januar 2017. Darin wird die Unternehmensberatung als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung definiert, das sich im Bereich der Kurzberatung und des problem- und praxisgerechten Wissenstransfers bewährt hat.
Die Beratung ist immer vertraulich und neutral. Als Angestellte der Handwerksorganisationen sind die Berater wirtschaftlich unabhängig und verfolgen mit der Beratung keine finanziellen Interessen. Daher können sie als sachverständige und neutrale Experten fungieren und moderieren als Mediator den fairen Interessensausgleich zum Beispiel zwischen Betriebsübergeber und -übernehmer.
Die Förderung des BMWK für jeden einbezogenen Berater und Informationsstellenmitarbeiter besteht in einem Personalkostenzuschuss und beträgt maximal 24.000 Euro jährlich. Diese Summe errechnet sich auf der Grundlage einer Förderpauschale von 200 Euro für 120 Tagewerke pro Jahr. Da sie die Förderziele und -grundsätze der Bundesförderung teilen, gewähren die meisten Bundesländer einen ergänzenden Förderzuschuss in Höhe von ca. 50 Prozent des Bundeszuschusses.
Die geförderten Berater sind etwa je zur Hälfte betriebswirtschaftliche und technische Fachexperten. Darunter gibt es diverse Spezialisten zum Beispiel für Außenwirtschaft, Marketing, Personal-, Messe- und Zulieferwesen, Innovationsberatung, I+K-Techniken, Formgebung und Denkmalpflege. Hinzu kommen deutschlandweit rund 240 Aus- und Weiterbildungsberater sowie Experten für Rechts- und Steuerfragen, die ebenfalls die Betriebe des Handwerks beratend unterstützen. Ziel der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratungen der verschiedenen Handwerksorganisationen ist es, durch unentgeltliche Kurzberatungen sowie einen problem- und praxisgerechten Wissenstransfer die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe nachhaltig zu stärken.
Zahlen und Fakten zur Beratung
Laut ZDH-Beratungsstatistik für das Jahr 2015, die in erster Linie die Leistung der 460 geförderten Beratungsstellen umfasst, wurden 43.000 Beratungen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von 8 Stunden durchgeführt und mit insgesamt 9,6 Millionen Euro gefördert. Hierbei sind zudem nur Beratungen nach der Definition der Förderrichtlinien enthalten, also Beratungen, deren Dauer zwischen 3 Stunden und maximal 4 Tagen liegt. Da die Berater in ihrer nicht vom BMWK geförderten Arbeitszeit in erster Linie kürzere Beratungen durchführen, kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der Beratungen bei bis zu 250.000 telefonisch oder persönlich geführten Beratungen liegt. Rein statistisch betrachtet, wird damit jeder Handwerksbetrieb alle vier Jahre von einer geförderten Beratungsstelle der Handwerkskammern oder Fachverbände des Handwerks betreut.
Kleine Handwerksunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten stellen mit einem Anteil von rund 76 Prozent naturgemäß die größte Gruppe der Nachfrager von Beratungsleistungen. Aber auch größere Unternehmen nutzen das vielfältige Leistungsangebot der Berater. Immerhin 8 Prozent der beratenen Unternehmen gehören in die Beschäftigtengrößenklasse "mehr als 20 Mitarbeiter".
Zu den häufigsten Beratungsthemen zählen laut Angaben des ZDH die Bereiche „Unternehmensgründung und –führung“, „Betriebsnachfolge“, „Finanzierung“ sowie „Fragen zum Rechnungswesen und zur Kostenrechnung“. Rund ein Viertel aller erfassten Beratungen (24 Prozent) wurden 2015 für Existenzgründer durchgeführt.
Qualitätssicherung, Qualifizierung und Weiterbildung in der Beratung
Die bundesweit einheitlichen Beratungsstandards für die Beratungsstellen der Handwerksorganisation gewährleisten die Erreichung der zentralen Zielsetzung, ein hohes fachliches Niveau sowie eine umfassende und nachhaltige Servicequalität für die von den Handwerkskammern und Fachverbänden erbrachten Beratungsleistungen.
Ergebnisse der Umfrage zur Beratungsleistung der Handwerkskammern und Fachverbände im Handwerk für das Jahr 2014
Im zweijährigen Turnus werden nach einer bundesweit einheitlichen Fragestellung Gründer und Betriebsinhaber über die Zufriedenheit mit den vom BMWK geförderten Beratungsleistungen bei den Handwerkskammern und Fachverbänden befragt. Unabhängig von der Organisationsart können die Beratungsstellen im Handwerk mehr als zufrieden mit den Bewertungen durch die Beratenen sein. 99 Prozent aller Betriebe bewerteten die Beratungsleistungen mit gut (30 Prozent) oder sogar sehr gut (69 Prozent). 84 Prozent der beratenen Betriebe gaben an, die Beratungsempfehlungen entweder umgesetzt oder zumindest die Maßnahmen dazu eingeleitet zu haben. 99 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen wollen die Beratungsleistungen wieder in Anspruch nehmen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beratungsleistungen hinsichtlich der grundsätzlichen Anerkennung des Beratungsangebots, der Kompetenz der Berater, aber auch der Verwendbarkeit der Beratungsergebnisse in den Unternehmen in überwältigen Mehrheit positiv bewertet wurden. Die Effektivität und Passgenauigkeit der Beratungsleistung wird auch dadurch bestätigt, dass es nur wenige Wünsche hinsichtlich einer Änderung des Angebots gibt.