Zwei Tüftler zum Thema ERP Mezzanine für Innovation

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Das Förderprogramm „ERP-Mezzanine für Innovation“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt gezielt die Innovationstätigkeit des Mittelstandes und bietet mittelständischen Unternehmen hierzu Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital. Ziel ist es, eine langfristige Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung zu ermöglichen, bis die Marktreife erreicht ist.

Aus dem Programm werden sowohl Innovationsvorhaben unterstützt, die lediglich für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der Europäischen Union abheben. Der Antragsteller muss das innovative Vorhaben selbst durchführen oder sich an einem solchen Vorhaben durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen (das heißt, der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen).

Finanzierung von unternehmerischer Forschung und Entwicklung aus Fremd- und Nachrangkapital

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind. Darüber hinaus müssen sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Ihr Gruppenumsatz darf 500 Millionen Euro nicht überschreiten. Bei Beantragung eines Finanzierungspakets müssen mindestens zwei aussagekräftige Jahresabschlüsse vorliegen. Ebenfalls antragsberechtigt sind außerdem Freiberufler. Förderfähige Kosten sind insbesondere Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie bestimmte Betriebsmittelausgaben (zum Beispiel Personalkosten).

Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Der Anteil der Nachrangtranche beläuft sich auf 50 bzw. 60 Prozent und ist abhängig davon, wie viel Umsatz das Unternehmen bzw. die mit ihm zu einer Gruppe verbundenen Unternehmen pro Jahr erzielen.

Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Pro Vorhaben können Kredite von mindestens 25.000 Euro und maximal 5 Millionen Euro gewährt werden. Die Zinsverbilligungen werden vom ERP-Sondervermögen und vom Bundeshaushalt getragen.

Die KfW gewährt Kredite ausschließlich über Finanzierungspartner, das heißt Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank des an einer Finanzierung interessierten Unternehmens. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Förderbeginn ist der 1. Juli 2017.

Weitere Informationen, auch zu den vollständigen Förderbedingungen, finden Sie auf der Internetseite der KfW Bankengruppe sowie hier:

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