Die Förderprogramme aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) gehö-ren mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die Gründungs- und Nachfolge-, Innovations-, Wachstums und Beteiligungsfinanzierung.

Mit dem ERP-Sondervermögen unterstützt das BMWK den Mittelstand bei den großen Herausforderungen unserer Zeit. Die ERP-Förderkreditprogramme erlauben sowohl den kleineren und mittleren Unternehmen als auch großen mittelständischen Unternehmen ihre Vorhaben zu attraktiven Konditionen zu finanzieren. Junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten unterstützt die Bundesregierung besonders stark.

Ferner unterstützt das BMWK aus Mitteln des ERP-Sondervermögen innovative Start-ups in allen unternehmerischen Entwicklungsphasen mit Beteiligungen und Know-how, damit aus vielversprechenden Ideen erfolgreiche Unternehmen werden. Mit den Investitionen der Finan-zierungspartner des ERP-Sondervermögens, wie der KfW-Capital oder dem Europäischen Investitionsfonds in deutsche und europäische Venture Capital- und Venture Debt-Fonds oder dem High-Tech Gründerfonds erhalten junge innovative, schnell wachsende Technologieunter-nehmen in Deutschland in der Start-up- und Wachstumsphase einen besseren Zugang zu Wagniskapital.

Im Jahr 2022 wurden mit Mitteln des ERP-Sondervermögens Kreditfinanzierungen mit einem Volumen von mehr als 9 Milliarden Euro und rund 19.500 Einzelkrediten für Investitionen der deutschen Wirtschaft ermöglicht. Die erwirtschafteten Erträge des Sondervermögens werden wieder unmittelbar zur Wirtschaftsförderung eingesetzt. Gemäß Wirtschaftsplangesetz 2023 werden im laufenden Jahr aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 10 Milliarden Euro zu ermöglichen.

Das Sondervermögen ist ursprünglich aus Mitteln der "Marshallplanhilfe" für den Wiederauf-bau der deutschen Wirtschaft hervorgegangen. Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt. Stand zunächst der Wohnungsbau im Mittelpunkt, ist dies seit den 1960er Jahren bis heute die Förderung der mittelständi-schen Wirtschaft.

Das ERP-Sondervermögen wird vom BMWK verwaltet. Die ERP-Förderprogramme auf Basis von Krediten werden zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Ver-fügung gestellt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.