Vier Personen analysieren Diagramme, Quelle: SeanShot

© istockphoto.com/SeanShot

Der Ko-Investmentfonds coparion wird aus dem ERP-Sondervermögen, von der KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert. Er beteiligt sich zusammen mit privaten Leadinvestoren zu deren Konditionen an jungen, innovativen Unternehmen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Deutschland. Das Unternehmen muss die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Mit coparion kooperierende Leadinvestoren können Beteiligungsgesellschaften sowie natürliche und juristische Personen sein, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen und eine klare Exitstrategie verfolgen. Das Technologieunternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zehn Jahre sein. Das Unternehmen muss neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder in den Markt einführen, die sich in ihren wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen des Unternehmens unterscheiden. Die Forschungs- oder Entwicklungsanteile müssen im Unternehmen selbst erbracht werden. Wenn für Entwicklungsschritte Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, müssen die Spezifikationen im Unternehmen selbst erarbeitet werden.

Die Förderung erfolgt als Beteiligung, die Beteiligungsform von coparion richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.

Anfragen sind zu richten an

Coparion
Ottoplatz 6
50679 Köln

Chausseestraße 49
Loft 4N
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 58584400
www.coparion.vc