Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz zur gesetzlichen Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten 2-Prozent-Flächenziels für die Windenergie an Land  eingeleitet. Das Wind-an-Land Gesetz ist ein zentraler Baustein bei der weiteren Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land. Wesentlicher Regelungsinhalt ist hierin die gesetzliche Umsetzung der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, dass 2 Prozent der Landesflächen für die Windenergie an Land zur Verfügung gestellt werden sollen.

Beim vorliegenden Entwurf der Formulierungshilfe handelt es sich um einen gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf konnnten bis Montag, den 13. Juni, 9.30 Uhr eingereicht werden und waren ausschließlich elektronisch an buero-iiib6@bmwk.bund.de sowie an SWI2@bmi.bund.de zu richten.

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