Der Gesetzentwurf ändert die Gewerbeordnung, die Handwerksordnung sowie das in der federführenden Zuständigkeit des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft liegende Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz.

In Artikel 1 - Änderung der Gewerbeordnung (GewO) - werden in einem neuen § 11d GewO die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Versicherungsvertriebsrichtlinie) über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt. In § 14 GewO werden die Mitteilungspflicht der Finanzbehörden gegenüber den Gewerbebehörden sowie der Katalog der empfangsberechtigten Stellen von Gewerbeanzeigen erweitert. Zudem werden weitere Ergänzungen des § 14 GewO vorgenommen, Vorschläge der für den Vollzug zuständigen Länder für Ergänzungen der GewO umgesetzt sowie durch Zeitablauf erledigte Vorschriften der Gewerbeordnung aufgehoben.

Mit Artikel 2 werden in der Handwerksordnung die bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Erleichterungen für die Durchführung von Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen verstetigt. Auch ohne Satzungsermächtigung können damit weiterhin Versammlungen ohne physische Präsenz der Versammlungsmitglieder durchgeführt und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation oder durch schriftliche Abgabe der Stimme ausgeübt werden.

Mit Artikel 3 werden im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die bestehenden Vorschriften über die Zuordnung der Gerichtsverfahren zu dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof jeweils um die Regelung ergänzt, dass innerhalb des jeweiligen Gerichts der Kartellsenat zuständig ist.

Zu dem ursprünglichen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung“, der die Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes noch nicht enthielt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 9. März 2022 die Ressortabstimmung und am 17. März 2022 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 8. April 2022 übermittelt werden. Die Länder haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen widersprochen. Die Stellungnahmen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind nachstehend einzusehen. Die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändeanhörung zu der Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes erfolgte separat, bevor die Änderungen in einem einheitlichen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ zusammengeführt wurden.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 25. Mai 2022 beschlossen.