Der Gesetzentwurf beinhaltet die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben zur Schaffung einer Statistik über „Globale Wertschöpfungsketten“. Im Rahmen eines Artikelgesetzes wird zudem eine rechtliche Präzisierung im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz vorgenommen, um den dortigen Wortlaut an die Formulierung im EU-Recht anzugleichen.

Im Zuge der europäischen Vereinheitlichung der Unternehmensstatistiken im Rahmen der sogenannten EBS-Verordnung (European Business Statistics) wurde festgeschrieben, dass die EU-Mitgliedstaaten Daten zu globalen Wertschöpfungsketten liefern müssen. Die Erhebungen sollen alle drei Jahre stattfinden, erstmals 2024 für den Berichtszeitraum 2021-2023. Der beiliegende Gesetzentwurf setzt damit 1:1 EU-Recht um.

Die neuen Statistiken, die bereits im Rahmen einer Piloterhebung erprobt und verfeinert wurden, ermöglichen es, empirisch belastbare und international vergleichbare Daten zu internationalen Wertschöpfungsketten zu gewinnen und ein Monitoring von Internationalisierungstrends innerhalb der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Bisher liegen keine anderen Datenquellen zur Beschreibung solcher Entwicklungen vor. Für die international stark verflochtene deutsche Wirtschaft bieten solche Daten wertvolle Erkenntnisse, nicht zuletzt für eine evidenzbasierte Politikberatung. In der Piloterhebung hat sich gezeigt, dass 61 % der knapp 64 000 befragten Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2020 Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder dorthin geliefert haben und somit Teil einer globalen Wertschöpfungskette waren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 21. April 2023 die Ressortabstimmung und am 26. April 2023 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Frist für die Stellungnahmen der Länder, Kommunalen Spitzenverbände, Verbände und weiterer Beteiligter endete am 24. Mai 2023. Es sind nachstehende Stellungnahmen eingegangen, deren Absender der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen zugestimmt haben.


Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für den Jahreswechsel 2023/2024 vorgesehen.