Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG). Erstmalig in der deutschen Geschichte soll damit die restriktive Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.

Ziel ist es, im REKG den Gemeinsamen Standpunkt der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern mit seinen acht Kriterien, die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie die Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen zu verankern. Außerdem soll die Überwachung des Endverbleibs exportierter Rüstungsgüter (sog. Post-Shipment-Kontrollen) ausgeweitet werden.

BMWK-Eckpunkteentwurf für das REKG

Das BMWK hat am 14. Oktober 2022 einen Vorschlag für Eckpunkte für das REKG vorgelegt.
Unser Eckpunkteentwurf steht unter dem Motto Verbindlichkeit, Restriktivität, Kooperation, Transparenz und Europa. So sollen zukünftig bei der Entscheidung über Rüstungsexporte die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein höheres Gewicht haben. Zugleich wollen wir die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich stärken.

Konsultationen zum Entwurf der Eckpunkte

Das BMWK begleitet das Gesetzgebungsverfahren durch einen offenen, transparenten und breiten Konsultationsprozess mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
Hierzu wurden interessierte Bürger:innen, Vereinigungen, Verbände und Wirtschaftsakteure eingeladen, Stellungnahmen zum Entwurf der Eckpunkte und zu ihren Erwartungen an die weitere Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubringen (Abruf-Link siehe unten).

Auf Grundlage der Stellungnahmen fanden am 29. und 30. November 2022 zwei virtuelle Fachgespräche zu dem Eckpunkteentwurf mit Vertreter:innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft unter der Leitung von Staatssekretär Sven Giegold statt. Die Protokolle der beiden Fachgespräche werden in Kürze hier veröffentlicht. Eine Liste der teilnehmenden Personen an den beiden Fachgesprächen kann hier abgerufen werden

Liste der Teilnehmer:innen  (PDF, 98 KB)

Derzeit wird der Entwurf der Eckpunkte innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Anschließend wird das BMWK auf Grundlage der innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Eckpunkte den Gesetzesentwurf erarbeiten.

Parallel zu den Arbeiten für ein REKG ist eine Überarbeitung und Modernisierung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vorgesehen.

Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung gemeinsamer Regeln für Rüstungsexporte und eine Rüstungsexportverordnung ein.

Frühzeitige Konsultationen

Bereits im Frühjahr 2022 wurden im Rahmen der Konsultationen der Stakeholder vom BMWK zwei Fachgespräche unter Leitung von Staatsekretär Sven Giegold zu den Erwartungen an das Gesetzgebungsvorhaben durchgeführt. Die Protokolle dieser beiden Fachgespräche und eine jeweilige Liste der teilnehmenden Personen können hier abgerufen werden: