Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt den aus der Kostenbelastung herrührende Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses. Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen, um so Treibhausgasemissionen möglichst weit zu reduzieren und damit zum Klimaschutz beizutragen. Dazu sollen die Kosten entsprechend der Verantwortungsbereiche und Einflussmöglichkeiten von Vermieter- und Mieterseite abgestuft getragen werden.

Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und auf alle Abrechnungsperioden anzuwenden, die an oder nach diesem Tag beginnen.