Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Stromnetze auf Übertragungsebene und als Anlage im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Mit dem Netzentwicklungsplan 2019-2030 (NEP) haben die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt, welcher Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2030 besteht, unter anderem um das Klimaziel der Bundesregierung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Jahr 2030 zu erreichen. Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde hat den Netzentwicklungsplan 2019-2030 geprüft und bestätigt.

Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes erarbeitet. In den Bundesbedarfsplan sollen weitere Vorhaben aufgenommen werden, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlichen Bedarf die Bundesnetzagentur bei der Prüfung des Netzentwicklungsplans festgestellt hat. Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der Länder Bayern, Hessen und Thüringen im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 17. September 2020 eingereicht werden.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 23. September 2020 verabschiedet. Am 28. Januar 2021 hat der Bundestag die Bundesbedarfsplangesetznovelle beschlossen. Am 12. Februar folgte die Zustimmung des Bundesrates.