Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) ist der am 20. Dezember 2018 in Kraft getretene Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) zum 1. Dezember 2021 umgesetzt worden. Das TKMoG enthält neben dem 230 Paragrafen umfassenden Telekommunikationsgesetz Änderungen in knapp 60 weiteren Gesetzen. Durch das TKMoG werden die Weichen für einen modernisierten Telekommunikationsrechtsrahmen in zahlreichen zentralen Themenbereichen für die nächsten Jahre gestellt, wie z.B. in der Marktregulierung, der Frequenzpolitik, beim Schutz der Endnutzerinnen und Endutzer, beim institutionellen Gefüge und dem Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.

Ziele des Gesetzesvorhabens

Mit der umfassenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist ein Ordnungsrahmen geschaffen worden, der die technische Entwicklung im Telekommunikationssektor etwa mit Blick auf sog. OTT-Dienste wie Messengerdienste abbildet und wichtige Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen setzt. Dabei geht es darum, gezielte Anreize für Investitionen und Innovationen zu setzen sowie den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur durch Flexibilisierung der Regulierungsvorgaben und neue Regulierungsinstrumente voranzubringen.

Gleichzeitig werden die Kunden- und Verbraucherrechte, etwa mit Blick auf versäumte Technikertermine, im Fall von Minderleistungen oder durch Streichung des sog. Nebenkostenprivilegs, gestärkt. Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig ihre Verträge mit Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit Frist von einem Monat kündigen. Zur Absicherung der wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe wird außerdem für alle Bürgerinnen und Bürger ein rechtlich abgesicherter Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten geschaffen.

Die tatsächliche Realisierung von Baumaßnahmen für den Ausbau von Gigabitnetzen wird insbesondere durch neue Informations- und Planungsinstrumente, Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren, aber auch Regelungen zur Verlegung von Netzinfrastrukturen und Mitnutzung im öffentlichen Raum beschleunigt.

Der Bereich der Frequenzregulierung ist modernisiert sowie Rahmenbedingungen für einen schnellen Ausbau von leistungsfähigen Mobilfunknetzen sind geschaffen worden.
Darüber hinaus wurden die Bereiche Nummerierung und öffentliche Sicherheit grundlegend überarbeitet.

Gesetzgebungsverfahren

Das Bundeskabinett hat den gemeinsam von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesverkehrsministerium vorgelegten Gesetzentwurf am 16. Dezember 2020 verabschiedet. Es erfolgte eine vollständige Neufassung des Gesetzes durch 230 Paragraphen im neuen Telekommunikationsgesetz und Folgeänderungen in 57 weiteren Gesetzen. Die Beschlussfassung erfolgte nach intensiven Beratungen durch den Bundestag am 22. April 2021 sowie den Bundesrat am 7. Mai 2021. Am 28. Juni 2021 ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft.