Der Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dient der nachträglichen Umsetzung einiger weniger Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie).

Die Verordnung bezieht sich insbesondere auf Verfahrensregelungen, wie ein Installateur über die Eintragung in das Installateurverzeichnis Zugang zu den Märkten bekommt. Aus nationaler Sicht ist eine entsprechende Umsetzung bisher primär in Verbandsempfehlungen geregelt. Zur Stärkung der innereuropäischen Transparenz soll die insbesondere über Verbandsempfehlungen geprägte bestehende und bewährte Praxis hinsichtlich des Verfahrens, nach dem ein Netzbetreiber Eintragungen in sein Installateurverzeichnis vornimmt, hinreichend deutlich und rechtlich verbindlich in einem neuen § 13a NDAV geregelt werden.

Der Referentenentwurf (PDF, 108 KB) ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 26. Juli 2021 eingereicht werden.

Wir möchten die Beteiligung von Verbänden und Bürgern bei den Verordnungsvorhaben transparent gestalten. Die eingehenden Stellungnahmen sind daher zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorgesehen. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Hinweis, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind. In diesem Fall wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.