Der Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen an unionsrechtliche Vorgaben dient der Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 im Bereich der Vorgaben zu Verbraucherrechten und deren Einfügung in die Grundversorgungsverordnungen.

Der Verordnungsentwurf enthält in Artikel 1 die Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und in Artikel 2 die Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Mit dem Entwurf werden überwiegend zwingende unionsrechtliche Vorgaben zur Stärkung der Verbraucherrechte umgesetzt und Folgeänderungen aus der laufenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes auf die Grundversorgungsverordnungen übertragen. Außerdem werden die Schutzmechanismen bei Versorgungsunterbrechungen in § 19 beider Grundversorgungsverordnungen erweitert. Der Gleichlauf der Grundversorgungsverordnungen wird beibehalten.

Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 1. April 2021 eingereicht werden. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen, deren Absender der Veröffentlichung zugestimmt haben.