Am 25. Mai 2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einen neuen Rahmen für die Kennzeichnung von Reifen geschaffen: Die Verordnung 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 enthält spezifizierte Informations- und Reifenkennzeichnungspflichten für Lieferanten und Händler und gilt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar. In Deutschland gewährleistet das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) die Vollziehbarkeit dieser Pflichten, indem es die notwendige Marktüberwachung regelt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt, durch Rechtsverordnung Anforderungen zur Konkretisierung und Durchführung der Kennzeichnung zu schaffen.

Diesem Zweck wird mit dem vorliegenden Entwurf die ReifKennzV aus dem Jahr 2017 überarbeitet und abgelöst. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, die Marktüberwachung durch die zuständigen Landesbehörden zu stärken und legt die Anforderungen zur Durchführung der Reifenkennzeichnung, der Bereitstellung von technischen Unterlagen, technischen Werbeschriften und Websites sowie Anforderungen an die Produktdatenbank nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2020/740 fest. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden entsprechende Bußgeldtatbestände bezeichnet und konkretisiert.

Länder, Verbände, Fachkreise können ab dem 23.02. bis zum 05.03.2021 Stellungnahmen abgeben.