Die Bundesrepublik Deutschland hat am 5. Mai 2020 in Brüssel das Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen bereitet die Bundesregierung den Weg für die Umsetzung des Übereinkommens in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vor.

Das Übereinkommen hebt die bilateralen Investitionsschutzverträge auf, die die Vertragsstaaten untereinander abgeschlossen haben. Dabei gilt ein Verzicht auf Nachwirkungsfristen. Von der Aufhebung werden auch alle 14 bilateralen Investitionsschutzverträge betroffen sein, die Deutschland mit anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hat.

Das Übereinkommen dient der einheitlichen Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea und damit der Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Es handelt sich um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 18. August 2020 eingereicht werden.