WLan Router; Quelle: istockphoto.com/deepblue4you

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Mit dem dritten Änderungsgesetz wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) den neuen EU-Bestimmungen zur Netzneutralität und zum Roaming gerecht. Die Verordnung (EU) 2015/2120 (PDF, 818KB) regelt Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und enthält Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 (PDF, 920KB) über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union. Beide Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten zum Erlass wirksamer Sanktionen.

Das 3. TKG-Änderungsgesetz dient der Umsetzung dieser Verpflichtung. Danach werden Verstöße etwa gegen Anordnungen der Bundesnetzagentur zur Gewährleistung der Netzneutralität oder die Transparenzpflichten der Verordnung zukünftig bußgeldbewehrt. Die bereits bestehenden Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Roamingverordnung sollen entsprechend den geänderten Vorgaben angepasst werden.

Der Gesetzentwurf wurde am 3. August 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurden ergänzende Berichtspflichten für die Bundesnetzagentur, eine Regelung zur Lösung der Drittanbieterproblematik (sog. WAP-Billing) sowie zur Sicherstellung des Notrufs für Gehörlose in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Der Gesetzentwurf wurde am 27. April 2017 vom Bundestag beschlossen und am 12. Mai 2017 vom Bundesrat bestätigt. Am 4. Juli 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten.