Das deutsche Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer beruht teilweise auf europarechtlichen Vorgaben. Am 3. April 2014 beschloss das Europäische Parlament eine Änderung der Abschlussprüfungsrichtlinie sowie eine neue Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Ziel der Reform war es, die Qualität der Abschlussprüfungen europaweit zu verbessern und die Aussagekraft der Prüfungsergebnisse zu erhöhen, um die Funktionsfähigkeit der Märkte zu erhalten.

Die neuen europäischen Vorgaben erforderten erhebliche Änderungen etwa in der Wirtschaftsprüferordnung, dem Handelsgesetzbuch und anderen Vorschriften. Auch die Architektur der Abschlussprüferaufsicht hat der europäische Gesetzgeber neu justiert: Die Aufsicht über Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse und die Letztverantwortung für die Abschlussprüferaufsicht müssen bei "einer zuständigen Behörde" liegen, die von Nichtberufsausübenden geleitet wird.

Hinsichtlich der notwendigen Änderungen in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) hat das Bundeskabinett am 01. Juli 2015 einen Entwurf für das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beschlossen. Durch das APAReG werden die Neuerungen im Bereich des Berufsrechts und der Berufsaufsicht unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in nationales Recht übertragen.

Zuvor hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 13. Mai 2015 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 3. Juni 2015 übermittelt werden. Am 3. Dezember 2015 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Es trat zum 17. Juni 2016 in Kraft.