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Das Gesetz setzt Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 (sogenannte Two-Pack-Verordnung) um. Es regelt die Erstellung und Befürwortung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen, die den Haushaltsplanentwürfen der Bundesregierung zugrunde liegen. An dem bewährten Prozess der Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen durch die Bundesregierung wird dabei grundsätzlich festgehalten. Die Befürwortung soll durch eine unabhängige Einrichtung erfolgen.

Die gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung – in der Regel sind dies die Jahres-, die Frühjahrs- und die Herbstprojektion – werden auch weiterhin federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Beteiligung weiterer Ressorts erstellt. Sie sollen nunmehr, wie von Verordnung (EU) Nr. 473/2013 vorgegeben, durch eine unabhängige Einrichtung mit dem Ziel einer Befürwortung überprüft werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, das BMWK im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zur Benennung der unabhängigen Einrichtung und zur Regelung des Befürwortungsverfahrens im Wege der Rechtsverordnung zu ermächtigen.

Es ist vorgesehen, in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute als unabhängige Einrichtung zu benennen.

Das Gesetz wurde am 27. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es ist am 5. Juli 2017 in Kraft getreten.